Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 01.10.2015

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 08.09.2015 - 2/11 S 172/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40745
LG Frankfurt/Main, 08.09.2015 - 2/11 S 172/15 (https://dejure.org/2015,40745)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.09.2015 - 2/11 S 172/15 (https://dejure.org/2015,40745)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. September 2015 - 2/11 S 172/15 (https://dejure.org/2015,40745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Fristlose Mietvertragskündigung bei Nichtduldung der Wohnungsbesichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.09.2015 - 11 S 172/15
    Im Übrigen wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2015 (Az.: VIII ZR 281/13) verwiesen.
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   LG Frankfurt/Main, 01.10.2015 - 2/11 S 172/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,61901
LG Frankfurt/Main, 01.10.2015 - 2/11 S 172/15 (https://dejure.org/2015,61901)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.10.2015 - 2/11 S 172/15 (https://dejure.org/2015,61901)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 2/11 S 172/15 (https://dejure.org/2015,61901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Fristlose Mietvertragskündigung aufgrund erheblicher Pflichtverletzung des Mieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 05.11.2021 - 31 C 32/21

    Corona, Zutritt zur Mietwohnung, Beauftragte des Vermieters, Kündigung

    Eine außerordentliche fristlose Kündigung der Vermieterin ist aber insbesondere auch dann berechtigt und führt zur Beendigung des Mietverhältnisses, wenn seitens des Mieters eine erhebliche Pflichtverletzung gegeben ist, weil dieser trotz des eindringlichen Hinweises des Gerichts in der mündlichen Verhandlung weiterhin den Zutritt zu seiner Wohnung nicht gewährt ( LG Frankfurt/Main , Beschluss vom 01.10.2015, Az.: 2-11 S 172/15 ).
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