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LG Frankfurt/Main, 26.07.2016 - 2-12 O 189/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Taunussparkasse muss wegen Falschberatung gut 1,5 Millionen Euro an Stiftung zahlen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.07.2016 - 2-12 O 189/15
- OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 17 U 160/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.07.2016 - 12 O 189/15
Zwar muss auch der Anleger, welcher sich für ein abstrakte Schadensberechnung des entgangenen Gewinns entscheidet, darlegen, welcher Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit einem anderen Anlagegeschäft erzielt worden wären, wobei an diese Darlegung jedoch keine strengen Anforderungen zu stellen sind und eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt (BGH, Urteil vom 08.05.0212, Az. XI ZR 262/10, Rz. 64). - OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
Bankenhaftung wegen für eine Stiftung nicht anlegergerechter Anlageberatung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.07.2016 - 12 O 189/15
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurts hat mit Urteil vom 28.01.2015 (Az.: 1 U 32/13) die Beratungspflichten für die Beratung von Stiftungen deutlich umrissen. - OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 17 U 56/12
Fehlerhafte Anlageberatung bei einem Medienfonds: Schadensmindernde Anrechnung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.07.2016 - 12 O 189/15
Soweit sich die Beklagte dementgegen auf das Urteil des 17. Zivilsenats vom 28.08.2012 (Az. 17 U 56/12, Rz. 30ff.) beruft, trägt dieser Hinweis nicht.
- OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 17 U 160/16
Anlageberatung: Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - AZ.: 2-12 O 189/15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 26.07.2016, - Aktenzeichen: 2-12 O 189/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.07.2016 - Aktenzeichen: 2-12 O 189/15 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.