Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 13.03.2002

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 2-16 S 173/99   

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https://dejure.org/2004,5101
LG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 2-16 S 173/99 (https://dejure.org/2004,5101)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.11.2004 - 2-16 S 173/99 (https://dejure.org/2004,5101)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. November 2004 - 2-16 S 173/99 (https://dejure.org/2004,5101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Analogabrechnung der Dentin-Adhäsiv-Technik nach GOZ-Nrn. 215 ff. rechtens!

  • IWW (Kurzinformation)

    Analogberechnung der Dentin-Adhäsiv-Technik nach GOZ-Nrn. 215 ff. zulässig

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenerstattung - Dentinadhäsive Mehrschicht-Rekonstruktionen: Erneute Einschränkungen nicht akzeptieren!

  • IWW (Kurzinformation)

    Analogabrechnung der Dentin-Adhäsiv-Technik nach GOZ-Nrn. 215 ff. rechtens!

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 324 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Adhäsive plastische Restaurationen

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    SDA-Technik - Analogabrechnung bei Aufwendungen für Kompositfüllungen zulässig?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Bad Homburg, 08.07.1999 - 2 C 2204/98
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 16 S 173/99
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg vom 08.07.1999 (Az.: 2 C 2204/98 (10)) teilweise abgeändert und unter Einbeziehung des Urteils der Kammer vom 13.03.2002 wie folgt neu gefasst:.

    den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts vom Bad Homburg vom 08.07.1999 (Az.: 2 C 2204/98 (10)) zu verurteilen, über die mit Urteil der Kammer vom 13.03.2002 rechtskräftig ausgeurteilten 65, 80 EUR nebst 6, 25% Zinsen hieraus seit dem 31.03.1997 sowie 10, 23 EUR vorgerichtlicher Mahnkosten weitere 1.399,49 EUR nebst 6, 25% Zinsen hieraus seit dem 31.03.1997 zu zahlen.

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 161/02

    Analoge Abrechenbarkeit zahnärztlicher konservierender Leistungen;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 16 S 173/99
    Auf die - zugelassene - Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.01.2003 (Az.: III ZR 161/02) das Urteil der Kammer unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin in Höhe eines Betrages von 1.399,49 EUR (= 2.737,17 DM) nebst Zinsen zurückgewiesen worden ist.
  • BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für die zahnärztliche Versorgung mit

    Im Übrigen haben diese die Gleichwertigkeit zahnärztlicher Leistungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode mit Leistungen zur Einbringung von Einlagefüllungen (Inlays) bejaht und damit entschieden, dass die hier fraglichen Leistungen mit den Gebührenziffern 215 bis 217 gleichwertig sind (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. November 2004 - 2 - 16 S 173/99 - S. 10 - 12 der Entscheidungsgründe).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10

    Gleichwertigkeit einer Leistung nach der Dentin-Adhäsiv-Technik mit einer

    Im Übrigen haben diese die Gleichwertigkeit zahnärztlicher Leistungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode mit Leistungen zur Einbringung von Einlagefüllungen (Inlays) bejaht und damit entschieden, dass die hier fraglichen Leistungen mit den Gebührenziffern 215 bis 217 gleichwertig sind (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. November 2004 - 2 - 16 S 173/99 - S. 10 - 12 der Entscheidungsgründe).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 64.10

    Angemessenheit i.S.v. § 5 Abs. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen

    Im Übrigen haben diese die Gleichwertigkeit zahnärztlicher Leistungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode mit Leistungen zur Einbringung von Einlagefüllungen (Inlays) bejaht und damit entschieden, dass die hier fraglichen Leistungen mit den Gebührenziffern 215 bis 217 gleichwertig sind (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. November 2004 - 2 - 16 S 173/99 - S. 10 bis 12 der Entscheidungsgründe).
  • OVG Sachsen, 01.04.2009 - 2 A 86/08

    Beihilfe; Gebührenordnung für Zahnärzte; Dentin-Adhäsiv-Kompositfüllung; Inlay;

    Die Beklagte hat insoweit pauschal auf gutachterliche Feststellungen in einem Verfahren vor dem LG Frankfurt verwiesen (LG Frankfurt, Urt. v. 24.11.2004 - 2-16 S 173/99 -).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 62.10

    Erstattung von Aufwendungen für eine zahnärztliche Behandlung unter Anwendung der

    Im Übrigen haben diese die Gleichwertigkeit zahnärztlicher Leistungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode mit Leistungen zur Einbringung von Einlagefüllungen (Inlays) bejaht und damit entschieden, dass die hier fraglichen Leistungen mit den Gebührenziffern 215 bis 217 gleichwertig sind (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. November 2004 - 2 - 16 S 173/99 - S. 10 - 12 der Entscheidungsgründe).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 63.10

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine zahnärztliche Versorgung mit

    Im Übrigen haben diese die Gleichwertigkeit zahnärztlicher Leistungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode mit Leistungen zur Einbringung von Einlagefüllungen (Inlays) bejaht und damit entschieden, dass die hier fraglichen Leistungen mit den Gebührenziffern 215 bis 217 gleichwertig sind (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. November 2004 - 2 - 16 S 173/99 - S. 10 bis 12 der Entscheidungsgründe).
  • LG Bonn, 04.05.2005 - 5 S 216/04

    Dentin-Adhäsiv-Technik

    Insbesondere ist vor diesem Hintergrund eine selbständige Leistung anzunehmen, wenn im Vergleich zu den aufgeführten Gebührenziffern komplexe und aufwändige Arbeitsschritte hinzukommen (so auch LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.11.2004, Az: 2 - 16 S 173/99, zitiert nach http://www.iww.de/quellenmaterial/ print.php?043209).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 6 A 2970/04

    Umfang der Gewährung von Beihilfe für mittels der sog.

    vgl. a. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 24. November 2004 - 2-16 S 173/99 -.
  • VG Darmstadt, 27.10.2006 - 5 E 787/05

    Kostenerstattung - Keine Beschränkung der Analogabrechnung der SDA-Technik auf

    Spätestens seit der grundlegenden, den Beteiligten bekannten Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24.11.2004 ? 2-16 S 173/99 ? ist geklärt, dass die Versorgung eines Zahnes mit der dentin-adhäsiven Mehrschichttechnik in der gegenwärtig praktizierten Ausgestaltung erst nach In-Kraft-Treten der GOZ Mitte der 90er Jahre zur Praxisreife gelangte und vom Sach- und Zeitaufwand mit der einer Inlayversorgung eines Zahnes vergleichbar ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - 4 N 109.07

    Beihilfe: Steigerungsfaktor bei Aufwendungen für dentin-adhäsive

    Wenn der Beklagte dies als einen rechtserheblichen Unterschied ansieht und zur Stützung seiner Position auf das (unter www.lg-frankfurt.justiz.hes-sen.de veröffentlichte) Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. November 2004 - 2-16 S 173/99 - Bezug nimmt, so übersieht er, dass das Landgericht den Zeitaufwand ungeachtet der festgestellten Differenz bei beiden Leistungen für vergleichbar gehalten (UA S. 11 f.), sich daneben auch mit Art und Kosten der Leistungen auseinandergesetzt (UA S. 10 f.) und im Ergebnis eine analoge Abrechnung bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes für zulässig erklärt hat (vgl. auch VGH Mannheim, a.a.O. Rn. 30; OVG Bautzen, a.a.O. Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 6 A 1914/04
  • VG Hannover, 19.12.2006 - 13 A 6420/06

    Analogbewertung; Angemessenheit; Anspruch; Aufwand; Begründung;

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 13.03.2002 - 2/16 S 173/99, 2-16 S 173/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20912
LG Frankfurt/Main, 13.03.2002 - 2/16 S 173/99, 2-16 S 173/99 (https://dejure.org/2002,20912)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.03.2002 - 2/16 S 173/99, 2-16 S 173/99 (https://dejure.org/2002,20912)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. März 2002 - 2/16 S 173/99, 2-16 S 173/99 (https://dejure.org/2002,20912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1 Abs. 1; GOZ § 6 Abs. 2; GOZ-Gebührenverzeichnis Nr. 205 ff.
    Ersatzfähige Kosten bei Kunststofffüllungen in Dentin-Adhäsiv-Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 319 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Adhäsive plastische Restaurationen

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1128
  • VersR 2002, 1228
 
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Wird zitiert von ... (2)

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