Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 25.05.2009 - 25 O 462/08 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.05.2009 - 25 O 462/08
- OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 16 U 183/09
- BGH, 29.03.2012 - IX ZR 207/10
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 16 U 183/09
Zum Begriff der Leistung im Sinne des § 134 InsO
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Mai 2009, Az. 2 - 25 O 462/08, abgeändert.unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2 - 25 O 462/08, 1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn 22.502,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2007 zu zahlen; - hilfsweise - die Beklagte zu verurteilen, Zahlungsansprüche aus der angemeldeten Forderung aus der Geldanlage bei der Schuldnerin Y GmbH bezüglich der Vertragskunden-Nr. ..., hilfsweise für den Fall der Aussonderung entsprechende Aussonderungsansprüche, und Ansprüche auf Entschädigung gegenüber der Entschädigungseinrichtung A aus dieser Geldanlage bis zur Gesamthöhe der Forderung - für den Fall, dass Zahlungsansprüche bzw. Aussonderungsansprüche gegen die Masse zunächst ausgekehrt werden, erstrangig hinsichtlich der angemeldeten Forderung, hilfsweise hinsichtlich des Aussonderungsanspruchs, sonst erstrangig bezüglich des Entschädigungsanspruchs gegen A - abzutreten, 2. die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 832, 82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. April 2008 zu zahlen.