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LG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 2/12 O 312/02 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2/12 O 312/02 (https://dejure.org/2003,30624)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus einer Unfallversicherung; Notwendigkeit der ärztlichen Feststellung der Invalidität eines Versicherungsnehmers; Erfordernis einer gesonderten Belehrung eines Versicherungsnehmers über die Notwendigkeit einer ärztlichen ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 2/12 O 312/02
- OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 3 U 217/03
- BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01
Unfallversicherung: Hinweispflicht des Versicherers auf eine fristgerechte …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 12 O 312/02
Eine solche Belehrungspflicht kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn für die Versicherung aus der Schadensanzeige oder aus anderen ihr bekannten Umständen die Möglichkeit der Invalidität erkennbar ist (OLG Frankfurt am Main, zfs 2003, 88). - OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 31/91
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 12 O 312/02
Dies kann dann der Fall sein, wenn Befunde erhoben worden und dem Versicherer bekannt gegeben worden sind, aus denen für den Versicherer unzweifelhaft eine dauernde Invalidität des Versicherungsnehmers hervorgeht, auch ohne dass der Arzt dies ausdrücklich erwähnt hat, beispielsweise das Vorliegen einer Querschnittslähmung oder bestimmter Gehirnschäden (OLG Köln, r+s 1992, 34 f.).