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   LG Frankfurt/Main, 05.05.2004 - 2/4 O 317/03   

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https://dejure.org/2004,35314
LG Frankfurt/Main, 05.05.2004 - 2/4 O 317/03 (https://dejure.org/2004,35314)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.05.2004 - 2/4 O 317/03 (https://dejure.org/2004,35314)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 2/4 O 317/03 (https://dejure.org/2004,35314)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung von auf Antrag des Gläubigers gepfändeter Gehaltsforderungen des Gemeinschuldners; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung im Falle der Einziehung von vor der Insolvenzeröffnung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99

    Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.05.2004 - 4 O 317/03
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 21.3.2000 (NJW-RR 2000, 1215) ist eine Anfechtung dann mangels Gläubigerbenachteiligung nicht erfolgversprechend, wenn der Gläubiger nur das erhält, was ihm aufgrund einer in anfechtungsfester Zeit ausgebrachten Pfändung ohnehin zusteht.

    Für den Fall der Pfändung künftiger Ansprüche hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21. März 2000 (NJW-RR 2000, 1215) entschieden, dass eine Anfechtung dann keinen Erfolg hat, wenn der Gläubiger aufgrund einer selbst anfechtungsfesten Pfändung eine Befriedigung erlangt.

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZR 166/02

    Anfechtbarkeit der Pfändung einer künftigen Forderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.05.2004 - 4 O 317/03
    Bei der Pfändung künftiger Forderungen beurteilt sich die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Forderung (Urteil des BGH vom 20.3.2003, ZIP 2003, 808, 809 [BGH 20.03.2003 - IX ZR 166/02] zur Pfändung eines künftigen Bankguthabens).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.05.2004 - 4 O 317/03
    Für die Anfechtbarkeit der einzelnen Rechtshandlung sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof im Urteil vom 20.3.2003 (ZIP 2003, 1666 [BGH 10.07.2003 - IX ZR 89/02] ) der Zeitpunkt der Entstehung der Forderung maßgeblich, nicht der der Pfändung.
  • OLG Frankfurt, 16.03.2007 - 2 U 100/04

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Pfändung fortlaufender Arbeitsbezüge des

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 05.04.2004 (Az.: 2/4 O 317/03) abzuändern und das beklagte Land zu verurteilen, an den Kläger 6.195,03 EUR nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2002 zu zahlen.
  • OLG Hamm, 10.02.2010 - 11 U 5/09

    Pflichten eines Notars bei Beurkundung eines Testaments

    Die Klägerin kann von dem Beklagten nicht gem. § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO - der einzig in Betracht kommenden Anspruchsgrundlage - den Ersatz der Kosten verlangen, die ihr durch den vor dem Landgericht Münster geführten Rechtsstreit 4 O 317/03 entstanden sind.
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