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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1993 - 20 A 1821/91   

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https://dejure.org/1993,8516
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1993 - 20 A 1821/91 (https://dejure.org/1993,8516)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.05.1993 - 20 A 1821/91 (https://dejure.org/1993,8516)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 20 A 1821/91 (https://dejure.org/1993,8516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drittschützende Wirkung; Wasserhaushaltsgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 203
  • DÖV 1994, 78
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07

    Gesamtschuldnerausgleich unter den Anspruchsgegnern eines Amtshaftungsanspruchs;

    Denn die Möglichkeit einer Streitverkündung ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durchgängig verschlossen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13. Mai 1993 - 20 A 1821/91 - juris Orientierungssatz 1, insoweit nicht veröffentlicht; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO § 65 Rn. 2, Stand April 2006; Kopp/Schenke, aaO § 65 Rn. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2008 - 3 B 10651/08

    Keine Streitverkündung im disziplinargerichtlichen Verfahren

    Auch die Rechtsprechung im Übrigen (HessVGH, NJW 1987, 1036; OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 1993 - 20 A 1821/91 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 12 C 01.2502 -, juris, Rn. 6) geht davon aus, eine Anwendung der Regeln über die Streitverkündung nach der Zivilprozessordnung über § 173 VwGO komme nicht in Betracht, da ihre Funktion durch das Institut der Beiladung nach § 65 VwGO erfüllt werde.
  • VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 11.254

    Altes Recht/alte Befugnis; Eintragung in das Wasserbuch; Klage eines Dritten auf

    Eine entsprechende bzw. ähnliche Regelung enthielten auch bereits frühere Fassungen des Wasserhaushaltsgesetzes jeweils in § 15 Abs. 4. Ein Widerruf konnte nach früher geltendem Recht nur aus Gründen des Gemeinwohls erfolgen; dem Widerrufstatbestand kam dagegen keine drittschützende Wirkung zu (OVG NW, U.v. 13.5.1993 - 20 A 1821/91 - DÖV 1994, 78; vgl. auch BayVGH, U.v. 3.5.2010 - 22 B 09.678 - juris Rn. 24, zum fehlenden Anspruch eines Dritten auf nachträgliche Einschränkung altrechtlicher Rechtspositionen).
  • VG Freiburg, 24.05.2007 - 4 K 638/06

    Voraussetzungen für den Widerruf eines länger nicht ausgeübten Wasserrechts

    Der hier getroffenen Entscheidung der Behörden, aus Gründen des öffentlichen Interesses das weitestgehend nicht genutzte Wasserrecht des Klägers zu widerrufen, um dem seinerseits auch im öffentlichen Interesse liegenden Vorhaben der Beigeladenen zur Realisierung zu verhelfen, steht der Charakter des § 15 Abs. 4 WHG als einer nicht drittschützenden Norm nicht entgegen ( vgl. hierzu OVG NW, Urteil vom 13.05.1993, DÖV 1994, 78 ), da hier nicht die Situation gegeben ist, in der ein Dritter (z. B. die Beigeladene) eine Verpflichtung der Wasserbehörden zu einem Tätigwerden nach § 15 Abs. 4 WHG begehrt.
  • VG Arnsberg, 19.07.2011 - 12 K 129/09

    Rücksichtnahmepflicht der Wasserbehörden bei jeder Entscheidung über eine

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 21. August 1989 - 20 A 1629/88 -, ZfW 1990, 417; OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 1993 - 20 A 1821/91 -, ZfW 1994, 369, 371; OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2001 - 20 B 16/01 - Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2004 - 6 K 838/02 -, juris; Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz unter Berücksichtigung der Landeswassergesetze.
  • VG Köln, 23.11.2010 - 14 L 1258/10

    Gebot der Rücksichtnahme im Rahmen der Erteilung einer wasserrechtlichen

    Ferner OVG NRW, Urteile vom 19.08.1988, Az. 20 A 1017/87, ZfW 1990, 340, vom 21.08.1989, Az. 20 A 1629/88, ZfW 1990, 417 (418 f.), und vom 13.05.1993, Az. 20 A 1821/91, NVwZ-RR 1994, 203 (204).
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