Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1993 - 20 A 7/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sachbescheidungsinteresse; Privatnützige wasserrechtliche Planfeststellung; Naßauskiesung; Unternehmer; Privatrechtliche Berechtigung; Rechtskraft eines Urteils; Planfeststellungsbehörde; Sachbescheidungsinteresse; Entscheidung in der Sache; Planfeststellung; Vorbescheid
Verfahrensgang
- VG Köln, 11.09.1990 - 14 K 3272/88
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1993 - 20 A 7/91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 494
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03
Berücksichtigung von Wasserschutzgebietsverordnungen bei …
Es ist vielmehr vom Senat - Urteil vom 29. April 1993 - 20 A 7/91 - auf die Berufung der Beklagten, die, seinerzeit bezeichnet als Regierungspräsident L. , die Wasserschutzgebietsverordnung im Berufungsrechtszug verteidigt hatte, abgeändert worden. - VG Köln, 21.12.2016 - 21 K 5914/13
Genehmigung von Entgelten für die Gewährung der Zugänge zu …
vgl. U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 35 Rn. 252; OVG NRW, Urteil vom 29. April 1993 - 20 A 7/91 -, OVGE MüLü 43, 117 (122 f.). - VG Hamburg, 19.06.2020 - 7 K 6193/15
Eine Feststellungsklage mit dem Begehren, dass ein abwägungsfester Belang einem …
Eine Verpflichtung der Beklagten zur Bescheidung des Planfeststellungsantrags der Klägerin unter Beachtung einer solchen Rechtsauffassung des Gerichts liefe dementsprechend auf die Erstellung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens zur Frage des Entgegenstehens dieses Belangs hinaus, wozu das Gericht jedoch weder gesetzlich beauftragt noch überhaupt ermächtigt ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.1.2020, 10 B 17.19, juris, Rn. 6; OVG Münster, Urt. v. 29.4.1993, 20 A 7/91, juris, Rn. 23).Die rechtlich gebotene Notwendigkeit, planfeststellungsrechtliche Vorbescheide bzw. bindende Teilverwaltungsakte erlassen zu können, wie die Klägerin sie hier begehrt, ergibt sich schließlich nicht aus dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29.4.1993 (20 A 7/91, juris).