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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - 20 B 1260/01.AK   

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https://dejure.org/2003,18059
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - 20 B 1260/01.AK (https://dejure.org/2003,18059)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.03.2003 - 20 B 1260/01.AK (https://dejure.org/2003,18059)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. März 2003 - 20 B 1260/01.AK (https://dejure.org/2003,18059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Änderungsgenehmigung des erlaubten Flugverkehrs an Samstagen und Sonntagen; Ausgestaltung der Genemigung von militärischem und zivilem Flugbetrieb; Ausgestaltung der Berücksichtigung der Lärmschutzbelange der betroffenen Umgebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg der Gemeinde Bergen gegen den Flughafen Niederrhein

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - 20 B 1260/01
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, DVBl. 2001, 1848, 1855 unter Hinweis auf Beschluss vom 10. Februar 1989 - 7 B 171.88 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 32. Dies entbindet die Luftfahrtbehörde aber nicht davon, die Lärmschutzbelange der betroffenen Umgebung hinreichend detailliert zu ermitteln, in ihrer Gewichtigkeit zu bestimmen und sie voll in die Abwägung einzustellen.
  • BVerwG, 10.02.1989 - 7 B 171.88

    Keine gerichtliche "Nachbesserung" bei Abwägungsdefiziten im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - 20 B 1260/01
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, DVBl. 2001, 1848, 1855 unter Hinweis auf Beschluss vom 10. Februar 1989 - 7 B 171.88 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 32. Dies entbindet die Luftfahrtbehörde aber nicht davon, die Lärmschutzbelange der betroffenen Umgebung hinreichend detailliert zu ermitteln, in ihrer Gewichtigkeit zu bestimmen und sie voll in die Abwägung einzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 20 D 118/03

    Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen

    Aufgrund eines Beschlusses des Senats vom 31. März 2003 (20 B 1260/01.AK) war die Nutzung an den Wochenenden für die Dauer des Widerspruchsverfahrens der nunmehr klagenden niederländischen Gemeinde beschränkt; dieses Widerspruchsverfahren wurde im November 2003 abgeschlossen.

    Als Möglichkeiten stehen insofern beispielsweise Beschränkungen des Betriebsumfangs zur Verfügung, sei es in zeitlicher Hinsicht, wie es etwa schon im Beschluss des Senats vom 31. März 2003 - 20 B 1260/01.AK - angelegt war, sei es durch Kapazitätsvorgaben unterhalb der in der Auflage A VII 2 genannten Zahlen, die sich am Maximum des Verkehrs nach dem Flugbetriebsszenario des Sachverständigen X1.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2009 - 20 B 156/09
    Durch Beschluss des Senats vom 31. März 2002 - 20 B 1260/01.AK - wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs einer Gemeinde für die Dauer des Widerspruchsverfahrens mit der Folge teilweise wiederhergestellt, dass an Wochenenden der Flugverkehr zeitlich und zahlenmäßig nur begrenzt durchgeführt werden konnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 20 B 31/06

    Trotz erfolgreicher Klage keine sofortige Stilllegung des Flughafens

    Dass dem militärischen Flugbetrieb nur eine relative Bedeutung im Rahmen der Bewertung der Zumutbarkeit der Lärmbelastung zukommt, ist im Urteil aufgezeigt und vom Senat schon in seinem Beschluss vom 31. März 2003 (20 B 1260/01.AK) maßgeblich betont worden.
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