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ArbG München, 15.02.2005 - 20 Ca 21315/03 |
Verfahrensgang
- ArbG München, 15.02.2005 - 20 Ca 21315/03
- LAG München, 06.10.2005 - 3 Sa 323/05
Wird zitiert von ...
- LAG München, 06.10.2005 - 3 Sa 323/05
Leistungsbonus, Verschlechterung
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15.02.2005 - 20 Ca 21315/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht München hat mit Endurteil vom 15.02.2005 - 20 Ca 21315/03 -, berichtigt durch Beschluss vom 09.05.2005, die Klage abgewiesen, weil zum einen die Festsetzung auf 100 % des Bonusbasiswerts den Leistungen des Klägers entspreche und dieser nicht dargelegt habe, dass innerhalb der Bandbreite für die Kategorie "Ziel erreicht" seine Leistung mit 149, 99 % zu bewerten sei, ferner, weil die Verschlechterung der Regelungen der Betriebsvereinbarung vom 21.02.2002 durch die Betriebsvereinbarung vom 20.11.2002 im Hinblick auf das sog. Ablösungsprinzip zulässig sei.
Das Urteil des Arbeitsgerichtes München, Az.: 20 Ca 21315/03 vom 15.02.2005, zugestellt am 21.02.2005, wird aufgehoben.
Das Urteil des Arbeitsgerichtes München, Az.: 20 Ca 21315/03 vom 15.02.2005, zugestellt am 24.05.2005, wird aufgehoben.