Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 6/06   

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https://dejure.org/2007,17615
OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 6/06 (https://dejure.org/2007,17615)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.09.2007 - 20 LD 6/06 (https://dejure.org/2007,17615)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. September 2007 - 20 LD 6/06 (https://dejure.org/2007,17615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entfernung aus dem Dienst wegen eines schweren außerdienstlichen Dienstvergehens; hier Veruntreuung einer hohen Summe durch eine Vielzahl von einzelnen Handlungen über einen Zeitraum von drei Jahren; Anwendung des alten Disziplinarrechts bei Fehlen der Ladung zur ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 S. 3 NBG; § 85 Abs. 1 S. 1, 2 NBG; § 81 NDO
    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines schweren außerdienstlichen Dienstvergehens; Veruntreuung einer hohe Summe durch eine Vielzahl von einzelnen Handlungen über einen Zeitraum von drei Jahren; Anwendung des alten Disziplinarrechts bei ...

  • Judicialis

    NBG § 85 Abs. 1; ; NDiszNOG § 11 Abs. 1 S. 2; ; NDO Art. 81; ; NDO Art. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstvergehen, außerdienstliches; Zugriffsdelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines schweren außerdienstlichen Dienstvergehens; Veruntreuung einer hohe Summe durch eine Vielzahl von einzelnen Handlungen über einen Zeitraum von drei Jahren; Anwendung des alten Disziplinarrechts bei ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 6/06
    Solche erschwerenden Umstände können u. a. bei einer Vielzahl von Einzelzugriffen über einen längeren Zeitraum, weiteren Manipulationen zur Verschleierung der rechtswidrigen Zugriffe oder einem erheblichen Schaden gegeben sein (vgl.: BVerwG, Urt. v. 8.3.2005 - BVerwG 1 D 15.04 -, Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 24; Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 D 36.97 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 16; Urt. v. 25.8.1993 - BVerwG 1 D 27.92 -, DokBer B 1994, 95; Nds. OVG, Urt. v. 11.7.2006 - 20 LD 4/06 -).

    Da von jedem Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, dass er sich inner- wie außerdienstlich gesetzestreu verhält und beanstandungsfreie dienstliche Leistungen erbringt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 8.3.2005 - BVerwG 1 D 15.04 -, Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 24), reicht auch hier der Umstand, dass der teilweise mit "gut" beurteilte Beamte auch weitere Aufgaben übernommen und Mehrarbeit erbracht hat, für die Annahme eines Milderungsgrundes nicht aus.

    Vielmehr ermöglicht es die Eigenständigkeit des Disziplinarrechts, dass ein Beamter trotz verhältnismäßig hoher Kriminalstrafe noch im Beamtenverhältnis verbleiben kann, während unter Umständen ein strafgerichtlich gar nicht oder nur gering bestrafter Beamter mit dem Ausspruch der disziplinarischen Höchstmaßnahme rechnen muss (vgl.: BVerwG, Urt. v. 8.3.2005 - BVerwG 1 D 15.04 -, Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 24).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 36.97

    Veruntreuung von Vereinsgeldern als Kassierer einer Karnevalsgesellschaft sowie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 6/06
    Solche erschwerenden Umstände können u. a. bei einer Vielzahl von Einzelzugriffen über einen längeren Zeitraum, weiteren Manipulationen zur Verschleierung der rechtswidrigen Zugriffe oder einem erheblichen Schaden gegeben sein (vgl.: BVerwG, Urt. v. 8.3.2005 - BVerwG 1 D 15.04 -, Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 24; Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 D 36.97 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 16; Urt. v. 25.8.1993 - BVerwG 1 D 27.92 -, DokBer B 1994, 95; Nds. OVG, Urt. v. 11.7.2006 - 20 LD 4/06 -).

    Das entschuldigt oder rechtfertigt jedoch in keiner Weise, sich am Vermögen unbeteiligter Dritter zu seinem eigenen Vorteil zu vergreifen (vgl.: BVerwG, 24.11.1998 - BVerwG 1 D 36.97 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 16).

    Denn zur Rückzahlung des Geldes ist der Beamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet (vgl.: BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 D 36.97 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 16, nach dessen Auffassung selbst eine bereits erfolgte Wiedergutmachung des Schadens nicht mildernd berücksichtigt werden kann).

  • BVerwG, 25.08.1993 - 1 D 27.92
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 6/06
    Solche erschwerenden Umstände können u. a. bei einer Vielzahl von Einzelzugriffen über einen längeren Zeitraum, weiteren Manipulationen zur Verschleierung der rechtswidrigen Zugriffe oder einem erheblichen Schaden gegeben sein (vgl.: BVerwG, Urt. v. 8.3.2005 - BVerwG 1 D 15.04 -, Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 24; Urt. v. 24.11.1998 - BVerwG 1 D 36.97 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 16; Urt. v. 25.8.1993 - BVerwG 1 D 27.92 -, DokBer B 1994, 95; Nds. OVG, Urt. v. 11.7.2006 - 20 LD 4/06 -).

    Gleiches gilt für die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung, zumal die ausgesprochene Freiheitsstrafe von 11 Monaten nicht unerheblich ist (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 25.8.1993 - BVerwG 1 D 27.92 -, DokBer 1994, 95, wonach eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten sogar als Erschwerungsgrund bei außerdienstlichem Fehlverhalten anzusehen ist).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 6/06
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Geltungsbereich des Bundesdisziplinargesetzes im Rahmen der Auslegung des § 13 BDG die Auffassung vertritt, dass der Kanon der bei Zugriffsdelikten anerkannten Milderungsgründe nicht abschließend, sondern vielmehr auch nach Entlastungsgründen vergleichbaren Gewichts zu fragen sei, die ein Restvertrauen rechtfertigen könnten (vgl.: BVerwG, Urt. v. 24.5.2007 - BVerwG 2 C 25.06 -, juris), kann diese Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Übermaßverbotes des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Berücksichtigung finden, auch wenn in der Niedersächsischen Disziplinarordnung eine dem § 13 BDG vergleichbare Vorschrift nicht enthalten (vgl. auch: Nds. OVG, Urt. v. 11.7.2006 - 20 LD 4/06 -).

    Hierbei gilt generell, dass das Gewicht von entlastenden Gesichtspunkten umso größer sein muss, je schwerer das Zugriffsdelikt aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 24.5.2007 - BVerwG 2 C 25.06 -, juris).

  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 6/06
    Er hat nur noch über die Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme zu befinden (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.10.1996 - BVerwG 1 D 5.96 -, DVBl. 1997, 369; Nds. OVG, Urt. v. 28.2.2006 - 20 LD 1/06 - NDH, Urt. v. 24.1.2002 - 1 NDH L 3470/01 - Urt. v. 15.12.2005 - 2 NDH L 1/05-).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 5.96

    Dienstvergehen eines in den Ruhestand versetzten Bahnbeamten - Kürzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 6/06
    Er hat nur noch über die Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme zu befinden (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.10.1996 - BVerwG 1 D 5.96 -, DVBl. 1997, 369; Nds. OVG, Urt. v. 28.2.2006 - 20 LD 1/06 - NDH, Urt. v. 24.1.2002 - 1 NDH L 3470/01 - Urt. v. 15.12.2005 - 2 NDH L 1/05-).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 3/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst aufgrund des Besitzes, der Speicherung

    Denn angesichts der aufgezeigten Erschwerungsgründe besteht ein solcher disziplinarer Überhang, der auch mit Blick auf die unterschiedliche Zielrichtung des Strafverfahrens einerseits und des Disziplinarverfahrens andererseits eine Indizwirkung des Strafmaßes für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ausschließt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 8.3.2005 - BVerwG 1 D 15.04 -, Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 24; Nds. OVG, Urt. v. 4.9.2007 - 20 LD 6/06 - Nds. DGH, Urt. 13.12.2007 - DGH 4/07 -) .
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