Rechtsprechung
   LG Köln, 30.11.2009 - 20 O 189/08-Tournee   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4228
LG Köln, 30.11.2009 - 20 O 189/08-Tournee (https://dejure.org/2009,4228)
LG Köln, Entscheidung vom 30.11.2009 - 20 O 189/08-Tournee (https://dejure.org/2009,4228)
LG Köln, Entscheidung vom 30. November 2009 - 20 O 189/08-Tournee (https://dejure.org/2009,4228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz aus einer Tournee-Ausfallsversicherung trotz Absage der Tournee aufgrund einer vor Versicherungsabschluss bestehenden Krankheit; Vorliegen eines neuen Krankheitsbildes wegen Auftretens eines neuen Symptoms oder einer Kombination mehrerer Symptome; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Abgesagte Heino-Tournee 2007: Versicherung muss nicht zahlen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abgesagte Heino-Tournee 2007: Versicherung muss nicht zahlen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Heinos Konzertversicherung muss nicht zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz-Anspruch wegen ausgefallener Heino-Tournee

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung muss nicht für Kosten der abgesagten Heino-Tournee aufkommen - Verschwiegene Vorerkrankungen schließen Versicherungsfall aus

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 02.09.2008 - 9 U 151/07

    Vertragliche Anschluss- und Führungsklausel bei unternehmensbezogener

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2009 - 20 O 189/08
    Sie hat den Vorteil, dass nur der führende Versicherer dem Versicherungsnehmer als Verhandlungspartner zur Verfügung steht (OLG Köln, Urteil vom 02.09.2008, Az. 9 U 151/07, juris Rn. 89 f.).

    Solche Klauseln sind im Geschäftsverkehr üblich (OLG Köln, Urteil vom 02.09.2008, Az. 9 U 151/07, juris Rn 92; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage 2004,, vor § 58 Rn 9 ff.; Bruck/Möller, VVG, 8. Auflage 1980, § 58 Anm. 62 ff.) Bei einer Gesamtbetrachtung der Klauseln ist deutlich erkennbar, dass eine Klage gegen den nichtführenden Versicherer im Grundsatz ausgeschlossen sein soll.

    Die Führungsklausel bewirkt eine vereinfachte Handhabung der Anspruchsklärung (OLG Köln, Urteil vom 02.09.2008, Az. 9 U 151/07, juris Rn 92; Bruck/Möller, VVG, 8. Auflage 1980, § 58 Anm. 62 ff.).

  • OLG Frankfurt, 29.01.1991 - 8 U 244/89

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ; Anforderungen an einen Unfall; Eintritt

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2009 - 20 O 189/08
    Wenn ein Versicherungsantrag unklare oder mehrdeutige Fragen enthält, ist keine vorsätzlich falsche Beantwortung dieser Fragen anzunehmen, wenn sie vom Antragsteller - unter Zugrundelegung eines vertretbaren Wortsinns - zutreffend beantwortet (vergleiche OLG Frankfurt, VersR 1992, 41 ff.; OLG Hamm, VersR 1987, 1137 ff.) wurden.
  • OLG Köln, 01.06.2010 - 9 U 2/10

    Prozess um abgesagte Heino-Tournee: Veranstalter verliert auch Berufungsverfahren

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.11.2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 189/08 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 23.02.2012 - 24 O 405/11

    Tödliche Kokainintoxikation als Unfall im Sinne der Bedingungen einer

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des LG Köln vom 30.11.2009 - 20 O 189/08 - sowie des OLG Köln vom 01.06.2010 - 9 U 2/10 - greifen nach Ansicht der Klägerin im vorliegenden Fall nicht, da diesen Entscheidungen ein in wesentlichen Punkten abweichender Sachverhalt zugrunde gelegen habe, insbesondere aus dem Grund, dass es dort um eine Versicherung für fremde Rechnung gegangen sei, bei der Falschangaben der versicherten Person dem Versicherungsnehmer zuzurechnen seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht