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   LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 7/07   

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https://dejure.org/2007,22478
LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 7/07 (https://dejure.org/2007,22478)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 17.04.2007 - 20 S 7/07 (https://dejure.org/2007,22478)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 17. April 2007 - 20 S 7/07 (https://dejure.org/2007,22478)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Essen, 14.09.2004 - 13 S 123/04

    Obligatorische Streitschlichtung als Sachurteilsvoraussetzung

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 7/07
    Er ist unter Berufung auf die Urteile des LG Essen (NJOZ 2005 232) und AG Lüdenscheid (NJW 2002, 1279) weiterhin der Auffassung, die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens sei nicht erforderlich gewesen, da nicht sämtliche Beklagten in einem Landgerichtsbezirk ansässig seien.

    (b) Nach der Auffassung des Landgerichts Essen (NJOZ 2005, 232 = DAR 2005, 94 = MDR 2005, 351) ergäbe eine teleologische Auslegung des § 11 NWGüSchlG, dass der Begriff Partei nicht nur das einzelne Prozessrechtsverhältnis beträfe, sondern die Prozessbeteiligten als solche.

  • AG Lüdenscheid, 31.01.2002 - 8 C 780/01

    Eingeschränkte Notwendigkeit der Bestellung eines Verteidigers im

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 7/07
    Er ist unter Berufung auf die Urteile des LG Essen (NJOZ 2005 232) und AG Lüdenscheid (NJW 2002, 1279) weiterhin der Auffassung, die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens sei nicht erforderlich gewesen, da nicht sämtliche Beklagten in einem Landgerichtsbezirk ansässig seien.

    Das Amtsgericht Lüdenscheid (NJW 2002, 1279) schließt sich dem an, jedoch auch ohne diese Auffassung zu begründen.

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03

    Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 7/07
    Diese Zielsetzung kann nur erreicht werden, wenn die Verfahrensvorschrift des § 15a EGZPO und die auf dieser basierenden landesrechtlichen Vorschriften konsequent derart ausgelegt werden, dass die Rechtsuchenden und die Anwaltschaft in den durch Landesgesetz vorgegebenen Fällen vor Anrufung der Gerichte auch tatsächlich den Weg zu den Schlichtungsstellen beschreiten müssen (vgl. BGH NJW 2005, 437, 438 f.).
  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 7/07
    Nach den allgemeinen dogmatischen Grundsätzen der ZPO ist im Falle der hier vorliegenden einfachen Streitgenossenschaft (§§ 59, 60 ZPO) jeder Streitgenosse gem. § 61 ZPO so zu behandeln, als ob nur er allein gegen den Kläger prozessiere; es müssen die Prozessvoraussetzungen jeweils gegenüber jedem Streitgenossen selbständig vorliegen (BGH NJW 1994, 3102, 3103 m.w.N., Zöller/Vollkommer § 60 ZPO Rz. 9).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 111/09

    Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Baden-Württemberg:

    Insoweit weist das Berufungsgericht auch zu Recht darauf hin, dass gerade bei dem hier vorliegenden niedrigen Streitwert eine Einigung allein mit dem in Anspruch genommenen Halter nicht von vornherein aussichtslos ist, weil dieser im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durchaus auch ohne Zustimmung des Versicherers zu einer gütlichen Einigung bereit sein kann, um durch eigene Regulierung das Risiko einer Prämienrückstufung zu vermeiden (vgl. auch LG Bielefeld, Urteil vom 17. April 2007 - 20 S 7/07 -, juris Rn. 15, 44).
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