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OLG Hamm, 06.11.1991 - 20 U 176/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VGB § 7 Nr. 3 a
Keine Wiederherstellung bei veränderter Zweckbestimmung L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 288
- VersR 1992, 741
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
Die Tücken der Neuwertentschädigung in der Gebäudeversicherung
Bei einem Wohn- und Geschäftsgebäude einerseits und einem reinen Wohngebäude andererseits kann eine gleichartige Zweckbestimmung nicht angenommen werden (so auch OLG Hamm, Urteil vom 6. November 1991 - 20 U 176/91, juris, Rn. 11, für den Fall der Ersetzung eines Gebäudes mit Gaststätte und Einliegerwohnung für den Wirt durch ein Gebäude mit zwei Mietwohnungen). - LG Verden, 28.06.2017 - 8 O 342/16
Gebäudeversicherung: Versagung der Neuwertspitze, da geplantes Mehrfamilienhaus …
Die Zweckbestimmung des Neubaus hat sich gegenüber der Zweckbestimmung des ursprünglichen Gebäudes (Hotelbetrieb oder zumindest Gaststättenbetrieb) grundlegend verändert (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1992, 288 f).