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   OLG Hamm, 12.06.2015 - I-20 U 185/14   

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OLG Hamm, 12.06.2015 - I-20 U 185/14 (https://dejure.org/2015,60901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2015 - I-20 U 185/14 (https://dejure.org/2015,60901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - I-20 U 185/14 (https://dejure.org/2015,60901)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Versicherung - äußeres Bild eines Kfz-Teilediebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ziff. A. 2.2.2 AKB 2009
    Kraftfahrtversicherung: äußeres Bild des Kfz-Diebstahls (hier: Beweis nicht geführt); Redlichkeitsvermutung (hier: erschüttert)

  • rechtsportal.de

    AKB 2009 Nr. A.2.7.1 lit. b
    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei einem Teilediebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 08.02.2012 - 20 U 172/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    Bei einem Teilediebstahl gehören zu diesem Mindestmaß an Tatsachen das Abstellen des versicherten Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand einschließlich der später als entwendet behaupteten Teile an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt und das spätere Wiederauffinden in beschädigtem Zustand ohne die - angeblich - gestohlenen Fahrzeugteile (Senat, Urteil vom 08.02.2012 - 20 U 172/11 -, Rn. 12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 U 107/09 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Urteil vom 10.05.2005 - 9 U 65/04 - Rn. 15, juris).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    Bloße Verdächtigungen oder nur vermutete Unredlichkeiten dürfen aber nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausschlagen (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - IV ZR 91/96 -, Rn. 13, 14, juris).
  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88

    Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH, Urteil vom 12. April 1989 - IVa ZR 83/88 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. April 2004 - 10 U 644/03 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer, dem keine (tauglichen) Zeugen für das äußere Bild eines bedingungsgemäßen Diebstahls zur Verfügung stehen, auch mit seiner eigenen Schilderung im Rahmen einer Anhörung nach § 141 ZPO oder Vernehmung gem. § 448 ZPO den Beweis für das äußere Bild erbringen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19.02.1997 - IV ZR 12/96, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast danach schon dann, wenn er Tatsachen beweist, aus denen nach der Lebenserfahrung auf einen bedingungsgemäßen Diebstahl zu schließen ist (sog. äußeres Bild des Diebstahls - vgl. nur BGH, VersR 1984, 29, Juris-Rn. 9; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 29. Aufl. 2015, AKB 2008, A.2.2, Rn. 18).
  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    Die Klägerin behauptet insoweit eine Entwendung von Fahrzeugteilen iSd Ziffer A.2.2.2 AKB 2009 und damit eine Wegnahme der Teile in Zueignungsabsicht durch einen unbekannten Täter (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG 29. Aufl. 2015, AKB 2008 A.2.2, Rn. 6; BGH, VersR 1981, 345, Juris-Rn. 15).
  • OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03

    Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH, Urteil vom 12. April 1989 - IVa ZR 83/88 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. April 2004 - 10 U 644/03 -, Rn. 9, juris).
  • KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09

    Zum Beweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    Bei einem Teilediebstahl gehören zu diesem Mindestmaß an Tatsachen das Abstellen des versicherten Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand einschließlich der später als entwendet behaupteten Teile an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt und das spätere Wiederauffinden in beschädigtem Zustand ohne die - angeblich - gestohlenen Fahrzeugteile (Senat, Urteil vom 08.02.2012 - 20 U 172/11 -, Rn. 12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 U 107/09 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Urteil vom 10.05.2005 - 9 U 65/04 - Rn. 15, juris).
  • OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04

    Entschädigung durch eine Teilkaskoversicherung aufgrund von Entwendungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    Bei einem Teilediebstahl gehören zu diesem Mindestmaß an Tatsachen das Abstellen des versicherten Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand einschließlich der später als entwendet behaupteten Teile an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt und das spätere Wiederauffinden in beschädigtem Zustand ohne die - angeblich - gestohlenen Fahrzeugteile (Senat, Urteil vom 08.02.2012 - 20 U 172/11 -, Rn. 12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 U 107/09 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Urteil vom 10.05.2005 - 9 U 65/04 - Rn. 15, juris).
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 122/09

    Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
    Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer, dem keine (tauglichen) Zeugen für das äußere Bild eines bedingungsgemäßen Diebstahls zur Verfügung stehen, auch mit seiner eigenen Schilderung im Rahmen einer Anhörung nach § 141 ZPO oder Vernehmung gem. § 448 ZPO den Beweis für das äußere Bild erbringen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19.02.1997 - IV ZR 12/96, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2018 - 5 U 2/18

    Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung: Anforderungen an den Beweis der

    Insoweit genügt nicht, wie beim äußeren Bild, das Beweismaß einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit, sondern es ist vor dem Hintergrund der für den Versicherungsnehmer sprechenden Redlichkeitsvermutung eine erhebliche Wahrscheinlichkeit erforderlich (BGH, Urt. v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urt. v. 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; OLG Hamm, Urt. v. 12.6.2015 - 20 U 185/14 - juris).

    Auch Unstimmigkeiten in Angaben, die bloßes Randgeschehen betreffen, können geeignet sein, unüberwindliche Zweifel an der Richtigkeit des an sich widerspruchsfrei geschilderten Abstellens und Nichtwiederauffindens zu begründen (OLG Hamm, Urt. v. 12.6.2015 - 20 U 185/14 - juris).

  • OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18

    1. Den Parteien eines Fahrzeugversicherungsvertrages steht es frei, auch andere

    Auch Unstimmigkeiten in Angaben, die bloßes Randgeschehen betreffen, können geeignet sein, unüberwindliche Zweifel an der Richtigkeit des an sich widerspruchsfrei geschilderten Abstellens und Nichtwiederauffindens zu begründen (Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 13041, OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2015 - 20 U 185/14 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 42/18

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis einer versicherten Entwendung durch eigene

    Hierfür gilt das Beweismaß einer erheblichen Wahrscheinlichkeit (BGH, Urt. v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urt. v. 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; OLG Hamm, Urt. v. 12.6.2015 - 20 U 185/14 - juris).
  • LG Saarbrücken, 25.10.2018 - 14 O 124/17

    Deckungsprozess gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behaupteter

    Bereits bei widersprüchlichen Angaben zu Abstellort oder -zeit kann es an dem erforderlichen Nachweis fehlen (OLG Hamm, Urt. v. 12.06.2015, Az.: 20 U 185/14).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14d O 3/15

    Verpflichtung eines ausländischen Markenrechtsinhabers zur Bentragung der

    die Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf die Rechtstreitigkeiten mit den Aktenzeichen [-20 U 185/14 (OLG Düsseldorf, I ZR 188/15 (Bundesgerichtshof, I ZR 189/15 (Bundesgerichtshof, I ZR 226/15 (Bundesgerichtshof) - Vorinstanz OLG Düsseldorf Aktenzeichen 1-20 U 200/14, sowie in Bezug auf das Widerspruchsverfahren basierend auf der Marke E gegen die Marke E2 (Deutsches Patent- und Markenamt) I zu veranlassen, diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klägerinnen fortzuführen, diese Rechtsstreitigkeiten zu steuern und zu finanzieren, insbesondere Kostenübernahme- und Kostenfreistellungserklärungen für diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klägerinnen gegenüber I abzugeben und aufrecht zu erhalten, und diesem finanzielle Vorteile zu gewähren, dass er diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klagerinnen fortsetzt;.
  • LG Dortmund, 11.04.2019 - 2 O 213/16
    - angeblich - gestohlenen Fahrzeugteile (OLG Hamm, 20 U 185/14, Urteil vom 12.06.2015, bei Juris Rdn. 24, OLG Hamm, 20 U 172/11, Urteil vom 08.02.2012, bei Juris Rdn. 12, Dr. Brockmöller, der Fahrzeug- und Fahrzeugteilediebstahl in der Kaskoversicherung, ZFS 2017, 184 ff.).
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