Rechtsprechung
OLG München, 24.10.2007 - 20 U 1954/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 17 U 107/08
Rückabwicklung einer "glaubenskonformen" Kapitalanlage
Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war. - OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 18 U 208/08
Auskunftspflichten von Vertretern einer Anlagevermittlungsgesellschaft
Für den hier vorliegenden Fall des Verkaufs nicht börsennotierter Aktien muss der Vermittler unter anderem auf die erschwerte Handelbarkeit dieser Wertpapiere hinweisen, sowie darauf, dass sich daran voraussichtlich nur dann etwas ändern wird, wenn ein Börsengang gelingt (OLG Oldenburg ZIP 2002, 2252 sowie OLG München 20 U 1954/07). - OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 182/07
Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung …
Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war. - OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung …
Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war.