Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.04.2020 - I-20 U 4/20   

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https://dejure.org/2020,20102
OLG Hamm, 30.04.2020 - I-20 U 4/20 (https://dejure.org/2020,20102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2020 - I-20 U 4/20 (https://dejure.org/2020,20102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2020 - I-20 U 4/20 (https://dejure.org/2020,20102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbedingungen: Auf den Wortlaut kommt es an

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kette vom Hals gerissen - Ist das ein in der Hausratversicherung versicherter Raub?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1299
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 06.12.2019 - 6 U 98/19

    Eintritt eines Versicherungsfalles im Sinne eines Raubes bei gewaltlosem

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2020 - 20 U 4/20
    In einem solchen Fall liegt kein Raub im Sinne der Bedingungen vor (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 06.12.2019 - 6 U 98/19, OLG Köln, Beschluss vom 8.8.2019 - 9 U 45/19 sowie OLG Karlsruhe Beschluss v. 16.9.2008 - 19 U 44/08).
  • OLG Köln, 08.08.2019 - 9 U 45/19

    Entschädigung aus der Hausratversicherung wegen des vermeintlichen Raubs einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2020 - 20 U 4/20
    In einem solchen Fall liegt kein Raub im Sinne der Bedingungen vor (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 06.12.2019 - 6 U 98/19, OLG Köln, Beschluss vom 8.8.2019 - 9 U 45/19 sowie OLG Karlsruhe Beschluss v. 16.9.2008 - 19 U 44/08).
  • BGH, 26.01.1977 - IV ZR 41/76

    Haftungsumfang einer Einbruchsversicherung mit dem Zusatzschutz einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2020 - 20 U 4/20
    Die früheren Ausführungen des Bundesgerichtshofs (VersR 1977, 417) zu Versicherungsbedingungen ohne einen solchen abgrenzenden Zusatz sind nicht einschlägig.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2008 - 19 U 44/08

    Ein schnelles Abreißen der Uhr vom Arm des Opfers stellt keinen versicherten Raub

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2020 - 20 U 4/20
    In einem solchen Fall liegt kein Raub im Sinne der Bedingungen vor (vgl. KG, Hinweisbeschluss vom 06.12.2019 - 6 U 98/19, OLG Köln, Beschluss vom 8.8.2019 - 9 U 45/19 sowie OLG Karlsruhe Beschluss v. 16.9.2008 - 19 U 44/08).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.06.2020 - I-20 U 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20145
OLG Hamm, 04.06.2020 - I-20 U 4/20 (https://dejure.org/2020,20145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2020 - I-20 U 4/20 (https://dejure.org/2020,20145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - I-20 U 4/20 (https://dejure.org/2020,20145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 1451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.09.2008 - 19 U 44/08

    Ein schnelles Abreißen der Uhr vom Arm des Opfers stellt keinen versicherten Raub

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 20 U 4/20
    Ob die Auffassung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 16.09.2008, 19 U 44/08), wonach auch bei einem "Hochziehen des Armes" bzw. "Zurückreißen der Hand" kein bewusster Widerstand geleistet wird, zutrifft, bedarf keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47772
OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 4/20 (https://dejure.org/2021,47772)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2021 - 20 U 4/20 (https://dejure.org/2021,47772)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - 20 U 4/20 (https://dejure.org/2021,47772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 222/16

    Lebensversicherung auf den Tod eines anderen: Übertragung der

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 4/20
    Eine analoge Anwendung von § 150 Abs. 2 S. 1 VVG in dem Sinne, dass jede gewillkürte Änderung der begünstigten Person im Todesfall der Einwilligung der versicherten Person bedarf, da eine solche Änderung deren Risiko betrifft, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 27.6.2018 - IV ZR 222/16, NJW 2018, 3025; BGH, Urt. v. 25.9.2019 - IV ZR 99/18, NJW 2020, 154 [zu § 159 Abs. 2 S. 1 VVG a. F.]), der der Senat folgt.

    Denn die entsprechende Anwendung von § 150 Abs. 2 S. 1 VVG auf spätere Änderungen des Versicherungsvertrags oder der Bezugsrechtsbestimmungen reicht mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nur soweit, wie der Gesetzeszweck durch eine solche Änderung betroffen ist (BGH, Urt. v. 27.6.2018 - IV ZR 222/16, NJW 2018, 3025).

  • BGH, 25.09.2019 - IV ZR 99/18

    Erfordernis der schriftlichen Einwilligung der versicherten Person durch Änderung

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 4/20
    Eine analoge Anwendung von § 150 Abs. 2 S. 1 VVG in dem Sinne, dass jede gewillkürte Änderung der begünstigten Person im Todesfall der Einwilligung der versicherten Person bedarf, da eine solche Änderung deren Risiko betrifft, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 27.6.2018 - IV ZR 222/16, NJW 2018, 3025; BGH, Urt. v. 25.9.2019 - IV ZR 99/18, NJW 2020, 154 [zu § 159 Abs. 2 S. 1 VVG a. F.]), der der Senat folgt.
  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 4/20
    Richtig ist, was auch das Landgericht gesehen hat, dass Abtretungen und Bezugsrechtseinräumungen für ihre Wirksamkeit der Beklagten mitgeteilt bzw. ihr gegenüber erklärt worden sein müssen, so dass sich Zweifel in Bezug auf verdeckte Abtretungen und Bezugsrechtseinräumungen nicht ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1990 - IV ZR 24/90, BGHZ 112, 387 = NJW 1991, 559).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65

    Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 4/20
    Zudem trägt, wer sich auf die Gültigkeit des Restgeschäfts beruft, für die Tatsachen die Darlegungs- und Beweislast, aus denen sich ergeben soll, dass das Rechtsgeschäft auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre (BGH, Urt. v. 29.6.1966 - V ZR 68/65, BGHZ 45, 380 = NJW 1966, 1747).
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 4/20
    Zudem trägt, wer sich auf die Gültigkeit des Restgeschäfts beruft, für die Tatsachen die Darlegungs- und Beweislast, aus denen sich ergeben soll, dass das Rechtsgeschäft auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre (BGH, Urt. v. 29.6.1966 - V ZR 68/65, BGHZ 45, 380 = NJW 1966, 1747).
  • OLG Köln, 04.06.1992 - 5 U 168/91

    Begriff der Versicherung auf verbundene Leben

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 4/20
    Gegen die entsprechende Anwendung von § 150 Abs. 2 S. 1 VVG von der Klägerin angeführte Literaturstimmen wie auch das Urteil des 5. Zivilsenats des OLG Köln vom 4. Juni 1992 - 5 U 168/91 - (r + s 1992, 392) datieren vor den zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und vermögen diese nach Auffassung des Senats auch nicht infrage zu stellen.
  • BGH, 02.02.1951 - I ZR 25/50

    Mangelware. Kompensationsgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 4/20
    Andererseits genügt nicht, dass die Parteien auf jeden Fall, wenn vielleicht auch anders abgeschlossen hätten; das Rechtsgeschäft muss so, wie es sich ohne den nichtigen bzw. unwirksamen Teil darstellt, dem mutmaßlichen Willen beider Parteien entsprechen (BGH, Urt. v. 2.2.1951 - I ZR 25/50, NJW 1951, 397; Palandt/ Ellenberger , BGB, 80. Aufl., § 139 Rn. 14 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.07.2021 - 20 U 4/20   

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https://dejure.org/2021,68496
OLG Frankfurt, 05.07.2021 - 20 U 4/20 (https://dejure.org/2021,68496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.2021 - 20 U 4/20 (https://dejure.org/2021,68496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 2021 - 20 U 4/20 (https://dejure.org/2021,68496)
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