Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.04.2015

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14   

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https://dejure.org/2016,4897
OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14 (https://dejure.org/2016,4897)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2016 - 20 U 9/14 (https://dejure.org/2016,4897)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 20 U 9/14 (https://dejure.org/2016,4897)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Berufsunfähigkeit einer als hauptamtlich Beschäftigte eines Studienseminars tätigen Grundschullehrerin und Rektorin

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 1 Abs. 1; BB-BUZ § 1 Abs. 3
    Feststellung der Berufsunfähigkeit einer als hauptamtlich Beschäftigte eines Studienseminars tätigen Grundschullehrerin und Rektorin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14
    Auch bestehen zwischen der vom Sachverständigen Dr. C4 zu beantwortenden Frage nach der Einschränkung der Dienstfähigkeit der Klägerin aus medizinischer Sicht und der in dem vorliegenden Rechtsstreit zu entscheidenden Frage nach der Berufsunfähigkeit der Klägerin Überschneidungen, auch wenn sich der beamtenrechtliche Begriff der Dienstunfähigkeit und der Begriff der Berufsunfähigkeit der privatrechtlichen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht decken (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2007 - IV ZR 133/06, VersR 2007, 821).
  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197

    Versetzung, Ruhestand, dauernde Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten,

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14
    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte, dass Dr. C4 nicht über die zur Beurteilung der Dienstfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne erforderliche medizinische Sachkunde zur Feststellung der gesundheitsbedingten Leistungsbeeinträchtigungen und deren prognostischer Entwicklung (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197, BeckRS 2015, 56418) verfügt hätte.
  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14
    Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist somit das funktionelle Amt im abstrakten Sinne ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten (BVerwG, Urteil vom 28.06.1990 - 2 C 18/89, NVwZ 1991, 476).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03

    Anspruch gegen einen Hausratsversicherer auf Entschädigung wegen eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Begutachtung der Auswirkungen psychische Erkrankungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit Befunde im Allgemeinen weder durch bildgebende noch durch andere naturwissenschaftlich reproduzierbare Verfahren dokumentiert werden können und zudem kein auch nur annähernd hundertprozentiger Beweis, sondern nur maximale Wahrscheinlichkeiten von 80-90 % erreicht werden können, die nach allgemeiner Auffassung als Vollbeweis akzeptiert werden müssen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.6.1996 - 20 U 351/94127, r+s 1997, 126; Jannsen, r+s 2005, 161, 164).
  • OLG Köln, 13.05.2016 - 20 U 170/09

    Abtretbarkeit von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Bei der Begutachtung der Auswirkung psychischer Erkrankungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass im Allgemeinen weder durch bildgebende noch durch andere naturwissenschaftlich reproduzierbare Verfahren solche Erkrankungen dokumentiert werden können und zudem auch kein nur annähernd hundertprozentiger Beweis, sondern nur eine maximale Wahrscheinlichkeit von 80% - 90 % erreicht werden kann, die nach allgemeiner Auffassung aber ausreichend ist (vgl. Urteil des Senats vom 29.01.2016 - 20 U 9/14 - ; Jansen, RuS 2005, 161, 164).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 4 U 110/16

    BU-Versicherung; Ununterbrochene Unfähigkeit zur Berufsausübung

    Gegen die Wirksamkeit der Klausel bestehen daher keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 -, Rn. 25, juris, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 U 28/05 - 3 -, juris, OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. März 2016 - 12 U 5/15 -, juris, OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2016 - 20 U 9/14 -, juris, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13 -, juris, OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 2014 - I-20 U 82/12, 20 U 82/12 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 25. Juni 2010 - 3 U 60/09 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - I-20 U 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63902
OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - I-20 U 9/14 (https://dejure.org/2015,63902)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2015 - I-20 U 9/14 (https://dejure.org/2015,63902)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2015 - I-20 U 9/14 (https://dejure.org/2015,63902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH GRURInt 2012, 43 Rdnr. 59 - PepsiCo; BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 55 - Kinderwagen II).

    Eine hohe Designdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Designs mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Designdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Designs zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 31 - Kinderwagen II).

    Der Schutzumfang wird daher durch die Designdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 32 - Kinderwagen II).

    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Design, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagedesigns mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 34 - Kinderwagen II).

  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Die akzessorischen Ansprüche auf vorbereitende Auskunft und Rechnungslegung richten sich nach der Verjährung des Hauptanspruchs (vgl. BGH GRUR 1972, 558 (569) - Teerspritzmaschinen; Eichmann, a.a.O., § 49 Rdnr. 2), so dass das vollumfänglich das zu lit. b) Gesagte gilt.
  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Der informierte Benutzer ist einer Person, die das Produkt, welches das Design verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (EuGH GRUR Int 2011, 746 Rdnr. 51 - Sphere Time).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Einer Verjährung steht bereits der Umstand entgegen, dass mit jeder schutzrechtsverletzenden Handlung die Verjährungsfrist des Unterlassungsanspruchs (erneut) beginnt (vgl. BGH BeckRS 2013, 16523 Rdnr. 44 - Hard Rock Cafe).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Der Begriff des informierten Benutzers steht zwischen dem im Markenbereich anwendbaren Begriff des Durchschnittsverbrauchers, von dem keine speziellen Kenntnisse erwartet werden und der im Allgemeinen keinen direkten Vergleich zwischen den einander gegenüberstehenden Marken anstellt, und dem im Patenrecht anwendbaren Begriff des Fachmanns als Sachkundigem mit profunden technischen Fertigkeiten (EuGH GRUR 2013, 178 Rdnr. 53 - Banea Grupo).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Bei einem Unterlassungstenor, der auf die konkrete Verletzungsform beschränkt ist, haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsform erfasst sein sollen (vgl. BGH GRUR 2010, 855 Rdnr. 17 - Folienrollos).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Da die Entscheidung insoweit unter der auflösenden Bedingung stand, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, fehlt es ihr nunmehr an einer verfahrensrechtlichen Grundlage (BGH, NJW 2001, 1127 (1130); Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 528 Rdnr. 43).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH GRURInt 2012, 43 Rdnr. 59 - PepsiCo; BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 55 - Kinderwagen II).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Wer ein in besonderer Weise gestaltetes Erzeugnis vertreiben will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (vgl. zum Markenrecht: BGH, GRUR 1974, 735 (737) - Pharmamedan).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Denn das in einem Unterlassungstitel ausgesprochene Verbot umfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH MMR 2014, 546 Rdnr. 11 m.w.N. - marions-kochbuch.de).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 97/13

    Annahme einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung durch einen

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 91/23

    Fake-Bewertungen: Anwalt darf sich nicht auf Mandatsgeheimnis berufen

    Die zulässige Anschlussberufung des Klägers ist begründet mit der Folge, dass die Berufung des Beklagten gegenstandslos geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 21. April 2015, Az.: I-20 U 9/14, GRUR-RS 2016, 17779).
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