Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 06.04.1995 | OLG Hamm, 30.06.1995

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2550
OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,2550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,2550)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,2550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses mangels Fassung in einer nicht öffentlichen Versammlung ; Vorliegen eines Anfechtungsgrundes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Beschluß im Biergarten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 23 Abs. 4 § 24
    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3395
  • FGPrax 1995, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 09.08.1982 - 20 W 403/82

    Streit um die Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist.
  • OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist.
  • OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur (Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn 5; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rn 3, § 24 Rn 1 a; Deckert ETW 4, 40) und in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt OLGZ 82, 418; OLGZ 84, 333; OLG Hamm OLGZ 90, 57) dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, daß die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist.
  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die

    Insbesondere bestehen Bedenken gegen die Abhaltung einer Wohnungseigentümerversammlung in einem nicht abgetrennten, öffentlich zugänglichen Gaststättenraum, weil damit die Vertraulichkeit der Beratungen und der freie Austausch der Gedanken nicht gewährleistet werden kann (OLG Frankfurt NJW 1995, 3395 = ZMR 1995, 326 = FG Prax 1995, 147 = WuM 1996, 177).

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 1995, 3395 = ZMR 1995, 326 = WuM 1996, 177 = FGPrax 1995, 147) den Gegenbeweis der Nichtkausalität des formellen Mangels ausgeschlossen, wenn die Eigentümerversammlung im offenen Gastraum einer Gaststätte stattgefunden hat.

  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).
  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte ist dem gefolgt (BayObLG WuM 1995, 224 ; OLG Stuttgart WuM 1996, 177 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188).
  • AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10

    Nichtöffentlichkeit von WEG-Versammlungen muss beachtet werden!

    Insbesondere bei der Abhaltung von Versammlungen in nicht abgetrennten, öffentlich zugänglichen Gaststättenräumen wird ein Verstoß gegen das Prinzip angenommen, weil damit die Vertraulichkeit der Beratungen und der freie Austausch der Gedanken nicht gewährleistet werden kann (Kammergericht NJW-RR 1997, 456, 457; OLG Frankfurt NJW 1995, 3395; Bärmann/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 11. Auflage 2010, § 24 Randnummer 68).
  • AG Köln, 07.02.2002 - 202 II 384/01
    Die vorliegend, angefochtene Beschlussfassung der Versammlung vom 06.10.2001 ist bereits deshalb für ungültig zu erklären, weil der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung verletzt ist Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57) .
  • AG Köln, 07.02.2002 - 202 II 418/01
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57).
  • AG Köln, 07.02.2002 - 202 II 379/01
    Obwohl es über den Ort und die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57) .
  • AG Köln, 05.12.2001 - 202 II 141/01
    Obwohl es über den Ort und 'die Zeit einer Eigentümerversammlung keine gesetzlichen Vorschriften gibt, sind in der Literatur und der Rechtsprechung dazu Grundsätze entwickelt worden, wie auch der , dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich ist (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8.Aufl., § 24 Rdn. 48, Niedenführ/Schulze, WEG,.5. Aufl., § 24 Rdn. 5, BGHZ 121, 236, OLG Frankfurt, WuM 1996, 177, OLG Hamm, OLGZ 90, 57) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.04.1995 - 20 W 16/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,24519
OLG Düsseldorf, 06.04.1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,24519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,24519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,24519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,24519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 20.08.1996 - 10 W 69/96
    b) Entscheidend ist jedenfalls, daß als Verkehrsanwalt i. S. d. § 52 Abs. 1 BRAGO nur derjenige Anwalt bezeichnet werden kann, der am Wohnort der Partei oder in dessen nächster Nähe den Verkehr mit dem Rechtsanwalt führt, der bei dem Prozeßgericht zugelassen ist (Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 19. Aufl., § 91, Rdnr. 13, Stichwort "Verkehrsanwalt" Thomas/Putzo, Kommentar zur ZPO, 18. Aufl., § 91, Rdnr. 26; OLG Düsseldorf - 20. Zivilsenat - JurBüro 1995, 643).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.06.1995 - 20 W 16/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,33450
OLG Hamm, 30.06.1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,33450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,33450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 1995 - 20 W 16/95 (https://dejure.org/1995,33450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,33450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht