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OLG Frankfurt, 29.12.2016 - 20 W 365/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr. 14122 GNotKG-KV
Voraussetzung für Gebührenberechnung nach Nr. 14122 KV zum GNotKG - Deutsches Notarinstitut
GNotKG KV Nr. 14121, 14122
Grundbuchkosten bei Eintragung einer Gesamtgrundschuld, wenn Grundbesitz mehrerer Grundbuchämter betroffen ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für Gebührenberechnung nach Nr. 14122 KV zum GNotKG
- notar-drkotz.de
Gerichtskosten Grundbuchverfahren - Eintragung Gesamtgrundschuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GNotKG -KV Nr. 14121; GNotKG § 18 Abs. 3 S. 1
Gerichtskosten für die Eintragung einer Gesamtgrundschuld auf einer Vielzahl von bei verschiedenen Grundbuchämtern registrierten Grundstücken - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 04.04.1973 - 3 W 5/73
Anspruch gegen Grundbuchamt auf Eintragung des Vermerkes " Es handelt sich um …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2016 - 20 W 365/15
Dabei beruht die - allerdings nicht sehr gelungene - Formulierung im Schreiben des Notars vom 7. Juli 2015, wonach die Grundschuld zunächst als Einzelrecht eingetragen werden und die Einbeziehung der weiteren Pfandgrundstücke in die Mithaft nachträglich erfolgen sollen, ersichtlich auf dem Umstand, dass nach überwiegender Auffassung das Gesamtrecht im Zweifel erst mit der Eintragung auf dem letzten Grundstück insgesamt zur Entstehung gelangt (vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 1973, 613 [OLG Düsseldorf 04.04.1973 - 3 W 5/73] ; OLG München DNotZ 1966, 371; Leesmeister/ramm, Materielles Liegenschaftsrecht im Grundbuchverfahren, S. 218/219). - BGH, 03.07.1974 - V ZB 15/72
Antrag auf Eintragung als Miteigentümer - Antrag auf Eintragung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2016 - 20 W 365/15
Denn damit soll lediglich sichergestellt werden, dass der Pfandrechtsgläubiger auch bei nicht gleichzeitiger Eintragung möglichst früh eine Sicherheit erhält (…vgl. hierzu Amann/Beck'sches Notarhandbuch, 5. Aufl., Abschnitt A VI - Grundschulden Rn. 81;… Albrecht/Reithmann, Handbuch der notariellen Vertragsgestaltung, 8. Aufl., Rn. 808; BGH DNotZ 1975, 152).