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   OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 20 W 4/04   

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OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 20 W 4/04 (https://dejure.org/2004,2886)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.2004 - 20 W 4/04 (https://dejure.org/2004,2886)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 2004 - 20 W 4/04 (https://dejure.org/2004,2886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens; Festsetzung des Geschäftswerts im Spruchverfahren ; Zusammenführung von im Zusammenhang stehenden Spruchverfahren

  • Judicialis

    SpruchG § 15

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 15
    Geschäftswert im Spruchverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Verfahrenskosten bei Zurückweisung des Antrags auf Beteiligung als unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 850
  • DB 2004, 974
  • NZG 2004, 625
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03

    Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Geschäftswertfestsetzung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 20 W 4/04
    Das SpruchG enthält keine Regelung, so dass nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SpruchG die Vorschriften der Kostenordnung anzuwenden sind (OLG Stuttgart NZG 2004, 97).

    Das ergibt sich schon daraus, dass § 15 Abs. 1 Satz 5 und 6 SpruchG erst für die Zahl der anzusetzenden Gebühren auf die Art der Verfahrensbeendigung abstellen (OLG Stuttgart NZG 2004, 97).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Der Geschäftswert hängt auch für das Verfahren zweiter Instanz nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG vom Ergebnis des Spruchverfahrens ab, also von der festgesetzten Kompensation (OLG Stuttgart NZG 2004, 97 und NZG 2004, 625; Roßkopf in Kölner Kommentar § 15 SpruchG Rn. 19).
  • OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05

    (Spruchverfahren nach einem Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung; Vergütung

    Eine Unterschreitung des Mindestgeschäftswerts kommt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht (vgl. BayObLG ZIP 2004, 1952/1956; OLG Stuttgart ZIP 2004, 850/851).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 20 W 13/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-Out: (Un-)Widerleglichkeit der Vermutung der

    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist in Höhe des Mindestgeschäftswerts nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG festzusetzen, da keine zusätzlichen Beträge gefordert werden können (vgl. OLG Stuttgart, AG 2004, 390 [juris Rn. 5]).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2008 - 20 W 443/07

    Squeeze-out-Verfahren: Antragsberechtigung bei Ausgabe von Namensaktien;

    Das SpruchG sieht für das Gericht keine Möglichkeit vor, hiervon nach unten abzuweichen (KK-SpruchG/ Gabriele Rosskopf, § 15 Rn 16; ebenso Senat, AG 2005, 890 ff; OLG Düsseldorf, AG 2005, 298 ff; OLG Stuttgart, ZIP 2004, 850 ff).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2007 - 3 W 147/07

    Spruchverfahren: Erledigung in der Hauptsache im Beschwerdeverfahren bei erneuter

    Den Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren hat der Senat entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG in Höhe des Mindestwertes von 200 000,-- EUR festgesetzt (vgl. etwa OLG Stuttgart NZG 2004, 625; OLG Düsseldorf NZG 2004, 1171; OLG Frankfurt AG 2005, 890).
  • OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 65/06

    Festsetzung des Mindestgeschäftswerts nach § 15 I 2 SpruchG bei unzulässigem

    Inzwischen entspricht es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, dass der Mindestwert von 200.000,00 Euro immer dann festzusetzen ist, wenn im Ergebnis die Erhöhung der Kompensation ausbleibt, also - neben dem Fall der Unbegründetheit des Antrags - auch bei seiner Unzulässigkeit und seiner Rücknahme (OLG Frankfurt AG 2005, 890; OLG Stuttgart NZG 2004, 97; NZG 2004, 625; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2004 - 19 W 6/04 - bei Juris; für einen vergleichbaren Fall der Unstatthaftigkeit jedenfalls im Ergebnis OLG München ZIP 2008, 1330; Hüffer, AktG, 8. Aufl., 2008, Anh zu § 305 § 15 SpruchG Rn. 3; Bürgers/Körber/Simmler, AktG, 2008, Anh § 306 § 15 SpruchG Rn. 2; Klöcker/Frowein, SpruchG, 2004, § 15 Rn. 4; Fritzsche/Dreier, SpruchG, § 15 Rn. 11; Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 4. Aufl., 2005, § 15 SpruchG, S. 839 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 20 W 494/06

    Spruchverfahren nach Verschmelzung: Mindestanforderungen für die Begründung eines

    Da es sich bei den in § 4 Abs. 2 Satz 2 SpruchG normierten Mindestanforderungen der Antragsbegründung nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift um Zulässigkeitsvoraussetzungen handelt (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 850 und 1907; Lutter, a.a.O., Anh. I § 4 SpruchG Rn. 9; Emmerich/Habersack, a.a.O., § 4 SpruchG Rn. 12; Klöcker/Frowein, SpruchG, § 4 Rn. 6; Wasmann-KölnKomm AktG, § 4 Rn. 10; Fritsche/Dreyer/Verfürth, a.a.O., § 4 Rn. 13), hat das Landgericht den Antrag zu Recht als unzulässig zurückgewiesen.

    Der dort gesetzlich zwingend vorgeschriebene Mindestwert ist auch für Verfahren, die die Zulässigkeit eines Antrages betreffen, maßgeblich (OLG Stuttgart ZIP 2004, 850).

  • KG, 31.07.2018 - 2 W 21/18

    Kostenentscheidung im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren

    Beschluss vom 10. August 2004 - I - 19 W 6/04 AktE, NZG 2004, 1171; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. März 2004 - 20 W 4/04, NZG 2004, 625) und Schrifttum (Hölters/Simons, AktG, 3. Aufl. 2017, § 15 SpruchG Rn. 6 f; Dreier/Fritzsche/Verführth/Fritzsche, a. a. O., § 15 Rn. 52; Emmerich/Habersack/Emmerich, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 8. Aufl. 2016, § 15 SpruchG Rn. 9; Hüffer/Koch, a. a. O.; § 15 SpruchG Rn. 3; Spindler/Stilz/Drescher, AktG, 3 Aufl. 2015, § 15 SpruchG Rn. 7), die in gleicher Weise bereits zu der entsprechenden Regelung in § 15 Abs. 1 S. 2 SpruchG a. F. vertreten wurde, gilt der Mindestgeschäftswert nach der eindeutigen und unmissverständlichen gesetzlichen Regelung unabhängig von dem im Einzelfall verfolgten wirtschaftlichen Interesse auch dann, wenn ein Antrag als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird.

    Die Festsetzung eines unterschiedlichen Geschäftswerts je nach Art der Erledigung des Verfahrens erscheint demgegenüber völlig systemwidrig (vgl. i. d. S. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. März 2004 - 20 W 4/04, NZG 2004, 625).

  • OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 20 W 386/07

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Nachweis der Antragsbefugnis im

    Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG, da der dort angegebene Mindestwert von 200.000,-- EUR auch für solche Verfahren maßgeblich ist, die die Zulässigkeit eines Antrages betreffen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2005, 298; OLG Stuttgart ZIP 2004, 850; OLG Frankfurt AG 2005, 890; Simon/Winter SpruchG, § 15 Rn. 33).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 235/05

    Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Mindestgeschäftswert bei

    Hierfür spricht zusätzlich auch, dass die Art der Verfahrensbeendigung in § 15 Abs. 1 Satz 5 und 6 SpruchG lediglich zu einer Differenzierung bei der Anzahl der anzusetzenden Gebühren führen soll (vgl. OLG Stuttgart NZG 2004, 625 und ZIP 2003, 2199; OLG Stuttgart NZG 2004, 1171).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 87/04

    Auswirkungen eines Delistings auf den Fortgang eines aktienrechtlichen

  • OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 66/05

    Heranziehung des Börsenkurses bei einer Marktenge für die Bemessung der

  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 20 W 118/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Rechtzeitigkeit der Einreichung eines Antrags

  • OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 20 W 84/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Wahrung der Antragsfrist durch

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 19 W 6/04

    Zur Festsetzung des Mindestgeschäftswertes nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG

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OLG Düsseldorf, 09.02.2004 - I-20 W 4/04 (https://dejure.org/2004,33961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2004 - I-20 W 4/04 (https://dejure.org/2004,33961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - I-20 W 4/04 (https://dejure.org/2004,33961)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2004 - 20 W 4/04
    Zwar genügt eine Erklärung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs dann nicht, wenn sie nicht ernstgemeint ist, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (vgl. BGH GRUR 1994, 630, 631/632 - Cartier-Armreif).
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