Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 21 WoEigG
Wohnungseigentum: Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Prozessführung einzelner Wohnungseigentümer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Führung von Prozessen in Prozessstandschaft für Wohnungseigentümer; Beauftragung eines Wohnungseigentümers mit Prozessen im Interesse einer Wohneigentumsgemeinschaft; Feststellung der Angemessenheit von einer bewilligten ...
- Wolters Kluwer
(Wohnungseigentum: Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Prozessführung einzelner Wohnungseigentümer)
- Judicialis
WEG § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21
Zur Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Führung von Prozessen zu Lasten der Wohnungseigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bewilligung von Aufwandsentschädigung für Prozessführung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Aufwandsentschädigung für Prozessführung
Verfahrensgang
- AG Büdingen, 09.04.2002 - 7 II 8/01
- LG Gießen, 06.01.2003 - 7 T 309/02
- OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97
Voraussetzungen für das Verlangen einer Vergütung für einen Wohnungseigentümer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03
Zwar handelt es sich bei den entsprechenden Tätigkeiten offensichtlich um Angelegenheiten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die in der Regel ohnehin den Eigentümern und insbesondere auch dem Verwalter obliegt; dies macht es grundsätzlich erforderlich, etwa einen Anspruch auf eine Vergütung von vornherein deutlich zu machen (vgl. BayObLG WuM 1998, 676).