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   OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03   

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https://dejure.org/2004,4544
OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03 (https://dejure.org/2004,4544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2004 - 20 W 96/03 (https://dejure.org/2004,4544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 20 W 96/03 (https://dejure.org/2004,4544)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 WoEigG
    Wohnungseigentum: Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Prozessführung einzelner Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Führung von Prozessen in Prozessstandschaft für Wohnungseigentümer; Beauftragung eines Wohnungseigentümers mit Prozessen im Interesse einer Wohneigentumsgemeinschaft; Feststellung der Angemessenheit von einer bewilligten ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Prozessführung einzelner Wohnungseigentümer)

  • Judicialis

    WEG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21
    Zur Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Führung von Prozessen zu Lasten der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewilligung von Aufwandsentschädigung für Prozessführung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Aufwandsentschädigung für Prozessführung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97

    Voraussetzungen für das Verlangen einer Vergütung für einen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03
    Zwar handelt es sich bei den entsprechenden Tätigkeiten offensichtlich um Angelegenheiten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die in der Regel ohnehin den Eigentümern und insbesondere auch dem Verwalter obliegt; dies macht es grundsätzlich erforderlich, etwa einen Anspruch auf eine Vergütung von vornherein deutlich zu machen (vgl. BayObLG WuM 1998, 676).
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