Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6631
OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09 (https://dejure.org/2009,6631)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.05.2009 - 20 ZD 4/09 (https://dejure.org/2009,6631)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 20 ZD 4/09 (https://dejure.org/2009,6631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entfernung eines Grundschullehrers aus dem Beamtenverhältnis: mehrjährige Nichterteilung von Pflichtstunden als Dienstenthebungsgrund; Berücksichtigung des Lebensalters eines Beamten bei der Entscheidung zur Dienstenthebung; Nutzung schulischer Gegenstände für private ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 ArbZVO-Lehr; § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbZVO-Lehr; § 62 NBG; § 63 NBG; § 74 Nr. 3 NBG; § 85 Abs. 1 NBG; § 14 Abs. 1 NDiszG; § 14 Abs. 2 S. NDiszG ; § 38 Abs. 1 Nr. 1 NDiszG; § 58 Abs.... 2 NDiszG; § 43 NSchG; § 246 StGB
    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung eines in erheblichem Umfang seiner Unterrichtsverpflichtung nicht nachkommenden Schulleiters; Kriterien der Entscheidung über die anzuwendende Disziplinarmaßnahme

  • Judicialis

    ArbZVO-Lehr § 12; ; ArbZVO-Lehr § 3 Abs. 2 Nr. 1; ; NBG § 62 1; ; NBG § 62 2; ; NBG § 62 3; ; NBG § 63 1; ; NBG § 74 Nr. 3; ; NBG § 85 Abs. 1; ; NDiszG § 14 Abs. 1; ; NDiszG § 14 A... bs. 2 S. 1; ; NDiszG § 38 Abs. 1 Nr. 1; ; NDiszG § 58 Abs. 2; ; NSchG § 43; ; StGB § 246

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung eines in erheblichem Umfang seiner Unterrichtsverpflichtung nicht nachkommenden Schulleiters; Kriterien der Entscheidung über die anzuwendende Disziplinarmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Nichterteilung von Unterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Rektor einer Grundschule bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der faule Grundschul-Rektor

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung eines in erheblichem Umfang seiner Unterrichtsverpflichtung nicht nachkommenden Schulleiters; Kriterien der Entscheidung über die anzuwendende Disziplinarmaßnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichterfüllung von Unterrichtsverpflichtung kann zu Dienstenthebung führen - Rektor einer Grundschule bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl.: BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ; Urt. v. 30.11.2006 - BVerwG 1 D 6.05 -, zitiert nach juris Langtext; Nds. OVG, Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 -).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung entfällt nur dann, wenn im Einzelfall gewichtige Entlastungsgründe zu Gunsten des Beamten zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - BVerwG 1 D 2.05 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 51 m. N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 20 LD 3/09

    Disziplinarmaßnahme für einen sich selbst über Jahre hinweg nicht entsprechend im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Gegen dieses Urteil hat die Antragsgegnerin Berufung (- 20 LD 3/09 -) eingelegt, mit der sie das Ziel der Entfernung des Antragstellers aus dem Dienst weiter verfolgt.
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05

    Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl.: BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ; Urt. v. 30.11.2006 - BVerwG 1 D 6.05 -, zitiert nach juris Langtext; Nds. OVG, Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 -).
  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Da der Antragsteller zudem nach § 43 NSchG die Gesamtverantwortung für die Schule trägt und sich die von ihm angeschafften Zaubermaterialien in seiner Obhut befanden, hat er voraussichtlich mit dem privaten Verbrauch der Zaubermaterialien während der Vorführungen zugleich den Straftatbestand der veruntreuenden Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllt, denn er hat die Zaubermaterialien in seinen Besitz gebracht, sie der Verfügungsgewalt der Schule entzogen und ist mit ihnen wie ein Eigentümer umgegangen (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG, Urt. v. 28.10.2003 - BVerwG 2 WD 10.03 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - 21d B 1024/07

    Antrag auf Aussetzung disziplinarrechtlicher Maßnahmen wegen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis muss nach der gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - Beschl. v. 14.9.2006 - 20 ZD 9/06 - OVG N-W, Beschl. v. 14.11.2007 - 21d B 1024/07.BDG -, DVBl. 2008, 128 zum inhaltsgleichen § 38 Abs. 1 Satz 1 BDG; BayVGH, Beschl. v. 15.3.2007 - 16 a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 19 ZD 11/07

    Möglichkeit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund vermeintlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis muss nach der gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - Beschl. v. 14.9.2006 - 20 ZD 9/06 - OVG N-W, Beschl. v. 14.11.2007 - 21d B 1024/07.BDG -, DVBl. 2008, 128 zum inhaltsgleichen § 38 Abs. 1 Satz 1 BDG; BayVGH, Beschl. v. 15.3.2007 - 16 a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 7.95

    Maßstab für die Geringwertigkeit amtlich veruntreuter Gelder - Ausnahmen von der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Ob in dieser Dienstpflichtverletzung darüber hinaus zugleich die Erfüllung des in § 267 StGB normierten Straftatbestandes zu sehen ist, hat angesichts der vorliegenden Erschwerungsgründe, die eine Entfernung aus dem Dienst unerlässlich machen, für die Maßnahmebemessung keine Bedeutung (siehe auch: BVerwG, Urt. v. 9.8.1995 - BVerwG 1 D 7.95 -, zitiert nach juris Langtext, Rn.21).
  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 16a DS 06.3292

    Beamtenrecht: Grundsatz der materiell-rechtlichen Besserstellung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis muss nach der gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - Beschl. v. 14.9.2006 - 20 ZD 9/06 - OVG N-W, Beschl. v. 14.11.2007 - 21d B 1024/07.BDG -, DVBl. 2008, 128 zum inhaltsgleichen § 38 Abs. 1 Satz 1 BDG; BayVGH, Beschl. v. 15.3.2007 - 16 a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 07.03.2000 - 1 D 14.00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei unverschuldetem Versäumen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 20 ZD 4/09
    Fehlen indes durchgreifende Milderungsgründe, braucht sich kein Dienstherr an einem Dienstverhältnis zu einem Beamten, der seinen Dienst verweigert, festhalten zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2001 - BVerwG 1 D 14.00 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 20 LD 3/09

    Disziplinarmaßnahme für einen sich selbst über Jahre hinweg nicht entsprechend im

    Auf die Beschwerde der Klägerin hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 14. Mai 2009 (- 20 ZD 4/09 -, juris) den verwaltungsgerichtlichen Beschluss geändert und den Antrag abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Niederschrift über den Termin zur mündlichen Verhandlung, die Gerichtsakte zum Verfahren 20 ZD 4/09 und die Beiakten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2014 - 20 ZD 5/14

    Aussetzung; Dienstenthebung; Einbehaltung; Parteiwechsel; Zuständigkeitswechsel

    Eine bloße Vermutung für die Verhängung der schärfsten Disziplinarmaßnahme reicht demgegenüber nicht aus (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - Beschluss vom 14.5.2009 - 20 ZD 4/09 - Beschluss vom 10.2.2010 - 19 ZD 9/09 - Beschluss vom 16.3.2010 - 20 ZD 1/10 - Beschluss vom 26.5.2011 - 20 ZD 5/11 - Beschluss vom 14.3.2012 - 19 ZD 1/12 - Beschluss vom 13.9.2012 - 20 MD 8/12 - Beschluss vom 15.10.2012 - 19 ZD 10/12 -, juris Rn 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht