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   AG Bad Homburg, 17.11.2005 - C 202/05   

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AG Bad Homburg, 17.11.2005 - C 202/05 (https://dejure.org/2005,75979)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 17.11.2005 - C 202/05 (https://dejure.org/2005,75979)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 17. November 2005 - C 202/05 (https://dejure.org/2005,75979)
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Wird zitiert von ...

  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 205/05

    Dauer; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung;

    Für den Tatbestand des § 31a StVZO ist es nicht entscheidend, ob der Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug auch anderen überlässt, subjektiv in der Lage gewesen ist, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen (vgl. dazu bereits VG Braunschweig, Urt. vom 11.02.2004 - 6 A 193/03 - VD 2004, 165; Urt. vom 09.06.2005 - 6 A 191/05; Urt. vom 10.06.2005 - 202/05).

    Da der Beklagte nach seiner dem Gericht bekannten und von ihm gebilligten neueren Verwaltungspraxis in solchen Fällen die Dauer des Fahrtenbuches grundsätzlich mit 15 Monaten bemisst (vgl. etwa Urteil vom 09.06.2005 - 6 A 191/05 und Urteil vom 10.06.2005 - 202/05), ist der Kläger weder übermäßig noch gleichheitswidrig betroffen.

    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht (BVerwG, Beschl. vom 22.06.95, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22 m. w. Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97; st. Rspr. auch des VG Braunschweig, Urt. vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97; Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99; Urteil vom 10.06.2005 - 202/05).

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