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   BayObLG, 02.03.2022 - 205 StRR 53/21   

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https://dejure.org/2022,6906
BayObLG, 02.03.2022 - 205 StRR 53/21 (https://dejure.org/2022,6906)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.2022 - 205 StRR 53/21 (https://dejure.org/2022,6906)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 2022 - 205 StRR 53/21 (https://dejure.org/2022,6906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    BtM, Strafzumessung, Urteilsgründe, Absehen von Strafe

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Revision, Verletzung, Angeklagte, Generalstaatsanwaltschaft, Strafe, Schriftsatz, Stellungnahme, Antragsschrift, Vorsitzender, Bezug, II, materiellen, Rechts, BtmG, Verletzung materiellen Rechts

  • strafrechtsiegen.de

    BtM-Delikt - Absehen von Strafe § 29 Abs. 5 BtMG

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BtM: Besitz in geringer Menge zum Eigenverbrauch - Absehen von Strafe erörtert?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 08.12.2005 - 1 Ss 271/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2022 - 205 StRR 53/21
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Gericht sich dieser Möglichkeit und seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung, davon im Regelfall Gebrauch zu machen, bewusst war und es muss die Gründe, die es veranlasst haben, im konkreten Einzelfall von dieser grundsätzlichen Verpflichtung abzuweichen, eingehend und in der Form, die auch sonst für die Urteilsbegründung gilt, darlegen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2005 - 1 Ss 271/05 - juris Rdn. 4 ff; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtmG, 9. Aufl. § 29 Teil 29 Rdn. 69).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2022 - 205 StRR 53/21
    Dabei ist insbesondere den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 09.03.1994 (NJW 1994, 1577 ff) zum Übermaßverbot bei der Strafverfolgung von gelegentlichen Eigenverbrauchstätern aufgestellt hat, Rechnung zu tragen.
  • OLG Zweibrücken, 13.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 1/23

    Betäubungsmittelrecht: Absehen von der Verfolgung

    Da § 31a BtMG mithin nur einen Ausschnitt aus dem Anwendungsbereich des § 29 Abs. 5 BtMG regelt, der sich nicht nur auf Ersttäter beschränkt, sondern auch bei Gelegenheitskonsumenten und - in Ausnahmefällen - bei Dauerkonsumenten in Betracht kommen kann (Senat, Beschluss vom 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21, juris Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 02.03.2022 - 205 StRR 53/21, juris Rn. 5), können nicht einerseits die Voraussetzungen des § 31a BtMG vorliegen, andererseits die des § 29 Abs. 5 BtMG hingegen nicht.
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