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ArbG München, 25.11.2008 - 20a Ca 5879/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG München, 25.11.2008 - 20a Ca 5879/08
- LAG München, 28.04.2009 - 7 Sa 1093/08
Wird zitiert von ...
- LAG München, 28.04.2009 - 7 Sa 1093/08
Nur dringende betriebliche oder dienstliche Ablehnungsgründe gegen Teilzeitwunsch …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2008 - Az.: 20a Ca 5879/08 - abgeändert:.das Endurteil des Arbeitsgericht München vom 25.11.2008, Aktenzeichen 20 a Ca 5879/08, zugestellt am 03.12.2008, wird aufgehoben, den Klageanträgen wird stattgegeben.
Die gemäß § 64 Abs. 2 lit. b) statthafte und auch in der richtigen Form und rechtzeitig (§ 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, §§ 519 Abs. 2, 520 Abs. 3 ZPO, § 66 Abs. 1 S. 1, 2 und 5 ArbGG) eingelegte und begründete Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2008 - Az.: 20a Ca 5879/08 führt zur Abänderung der Entscheidung und zur Verurteilung des Beklagten wie von der Klägerin erstinstanzlich beantragt.