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VG Schleswig, 23.07.2002 - 21 A 339/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
AuslG § 47; ; AuslG § 48
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94
Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel
Auszug aus VG Schleswig, 23.07.2002 - 21 A 339/02
Die Beteiligung am illegalen Heroinhandel gehört zu den besonders gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Delikten (Urteil des BVerwG vom 28.01.1997, 1 C 17/94).Dies gilt insbesondere angesichts des Umstandes, dass in Ausweisungsstreitigkeiten nach Maßgabe der Verhältnisse zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides zu entscheiden ist (BVerwG, Urteil vom 28.01.1997, 1 C 17/94); zu diesem Zeitpunkt - am 15.01.1999 - war der Beschluss über die vorzeitige Entlassung aus der Haft gemäß § 57 StGB noch nicht ergangen und auch die Reststrafe war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlassen worden Der Kläger beteuert zwar, keine Straftaten mehr begehen zu wollen und sowohl die Sozialprognose gemäß Gutachten vom 30.03.1999 als auch die Stellungnahme des Bewährungshelfers Niedermeier vom 04.06.2002 fallen für ihn günstig aus.
- BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00
Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …
Auszug aus VG Schleswig, 23.07.2002 - 21 A 339/02
Im Zusammenhang mit § 51 Abs. 3 AuslG hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu zutreffend entschieden, dass die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe nach § 57 Abs. 1 StGB zwar ein gewichtiges Indiz, aber keine Vermutung gegen das Bestehen einer Wiederholungsgefahr begründe (BVerwG, Urteil vom 16.11.2000, 9 C 6/00).