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VG Berlin, 14.12.2000 - 21 A 82.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Strafgefangenen auf Weitergewährung von Wohngeld auf ein Jahr nach Ablauf des letzten Wohngeldbewilligungsbescheids; Vorliegen einer überwiegenden Abwesenheit i.S.d. § 4 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WoGG) bei Antritt einer fünfjährigen Haftstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines …
Auszug aus VG Berlin, 14.12.2000 - 21 A 82.99
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 91, 82) ist zum einen die Inanspruchnahme von Wohngeld nur dann missbräuchlich, wenn sie auf einen Sachverhalt gestützt wird, der in seiner ungewöhnlichen Beschaffenheit nur aus dem Ziel des Wohngeldbezuges zu erklären, d.h. um dieses Zieles willen gleichsam konstruiert ist. - BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89
Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte - …
Auszug aus VG Berlin, 14.12.2000 - 21 A 82.99
Welche - bei Antragstellung zu erwartenden (vgl. BVerwGE 84, 278) - Haftzeiten wohngeldrechtlich als "zu lang" gewertet werden müssen mit der Folge, dass der Inhaftierte - von Anfang an - als nicht mehr nur vorübergehend abwesend anzusehen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. - BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 175.81
Wohngeld - Familienmitglied - Familienhaushalt - Abwesenheit - Dauerhaftigkeit
Auszug aus VG Berlin, 14.12.2000 - 21 A 82.99
Bei allen in Betracht kommenden Gruppen wird nämlich darnach zu fragen sein, ob es dem alleinstehenden Häftling "obliegt", für sich weiterhin Wohnraum vorzuhalten bzw. er schutzwürdig erwarten kann, seinen Wohngeldanspruch auch über längere Zeit der Abwesenheit hinweg zu erhalten (vgl. BVerwGE 69, 202 [BVerwG 04.05.1984 - 8 C 175/81] [205 f.]). - VG Berlin, 03.06.1992 - 21 A 833.89
Auszug aus VG Berlin, 14.12.2000 - 21 A 82.99
Die Kammer neigt dazu, ihre im Urteil vom 3. Juni 1992 - 21 A 833.89 - (ZMR 1993, 194) vertretene Auffassung nicht mehr aufrechtzuerhalten.
- VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.83
Wohngeld für die Zeit einer Inhaftierung
Bei Strafgefangenen ist die Strafanstalt Lebensmittelpunkt, wenn die Zeit der Strafhaft zu lang und ein Aufsuchen der Wohnung im Freigang oder bei Wochenendausgängen allenfalls selten möglich ist (vgl. VG Berlin, U. v. 14.12.2000 - 21 A 82.99 - juris zum vergleichbaren Begriff der vorübergehenden Abwesenheit in § 4 Abs. 3 WoGG a. F.). - VG Berlin, 03.07.2008 - 21 A 192.07
Wohngeldanspruch bei Verbrauch eigenen Vermögens
Soweit es zur Auslegung und Anwendung des § 18 Abs. 3 WoGG a. F. die Auffassung vertreten hat, zur Annahme einer missbräuchlichen Inanspruchnahme reichten beim Antragsteller allgemein "zu missbilligende Verhaltensweisen" aus, die ihrerseits nicht das besondere Gewicht eines Missbrauchs haben müssten (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1991 - VG 21 A 347.89; Urteil vom 3. Juni 1992 - VG 21 A 833.89 - ZMR 1993, 194; Urteil vom 23. Februar 1994 - VG 21 A 970.91 - ZMR 1994, 346 und Urteil vom 20. April 1994 - VG 21 A 934.91 -), ist es von dieser Auffassung abgerückt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2000 - VG 21 A 82.99 - S. 5 f. des Amtl. Abdr.).