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   VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279   

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VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279 (https://dejure.org/2010,7982)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2010 - 21 BV 09.1279 (https://dejure.org/2010,7982)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 (https://dejure.org/2010,7982)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes sind die konkreten Umstände und der vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordene Charakter des Arztes maßgeblich.Widerruf der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordene Charakter des Arztes für den Widerruf seiner Approbation wegen Unwürdigkeit; Vereinbarkeit eines Widerrufs einer ärztlichen Approbation wegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Approbation - Widerruf wegen Unwürdigkeit

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO
    Ärztliches Berufsrecht: Widerruf der Approbation bei "Kassieren" von der Pharmaindustrie gerechtfertigt | Arzt; Approbation; Approbationswiderruf; Bescheid; Berufsunwürdigkeit; Strafbefehl; Vorteilsannahme; Untreue; Betrug

  • kkh.de PDF

    Widerruf der Approbation wegen Korruptionsstrafbarkeit (Geld von Pharmaindustrie)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO
    Ärztliches Berufsrecht: Widerruf der Approbation bei "Kassieren" von der Pharmaindustrie gerechtfertigt | Arzt; Approbation; Approbationswiderruf; Bescheid; Berufsunwürdigkeit; Strafbefehl; Vorteilsannahme; Untreue; Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordene Charakter des Arztes für den Widerruf seiner Approbation wegen Unwürdigkeit; Vereinbarkeit eines Widerrufs einer ärztlichen Approbation wegen ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berufsverbot für geldgierigen Mediziner

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Forschungsgelder verjubelt: Approbation weg

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Entzug der Approbation nach Straftat rechtens

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 23.11.2010)

    Entzug der Approbation nach Straftat rechtens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279
    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 a.a.O.; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ).

    Denn der Kläger hat vorliegend - wie sich aus dem Schreiben der Prozessbevollmächtigten im Strafbefehlsverfahren ergibt, ausdrücklich sein Einverständnis mit der Strafbefehlslösung auf der Basis einer 11-monatigen Freiheitsstrafe, einer Bewährungsauflage in Höhe von 275.000,-- EUR sowie einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 330 Tagessätzen á 120,-- EUR ohne Einschränkungen erteilt, wobei es nicht entscheidungserheblich darauf ankommt, ob ihm insoweit die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen im einzelnen bekannt gewesen sind (vgl. u.a. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; auch insoweit bestätigt von BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 13 A 683/00

    Handlungsumfang der Verwaltungsgerichte in einem Verfahren wegen Widerrufs der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279
    Der Senat, dem insoweit ebenso wie den Verwaltungsbehörden eine eigenständige Prüfung obliegt, ob sich aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und dem Strafbefehlsverfahren hinreichende Grundlagen für einen Widerruf der Approbation ergeben (vgl. OVG NW vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 m.w.N. ), kommt nach Auswertung des vorliegenden Aktenmaterials bei eigenständiger Würdigung auch der Feststellungen im Strafbefehl zu dem Schluss, dass sich der Kläger eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.

    Unwürdigkeit kann dementsprechend auch Folge von Straftaten sein, die nicht unmittelbar die ärztlichen Pflichten gegenüber Patienten betreffen (vgl. OVG NW vom 12.11.2002 Az. 13 A 683/00 ).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279
    Beim Widerruf einer als begünstigender Verwaltungsakt ergehenden Approbation handelt es sich um einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Berufswahl; denn die freie Berufswahl umfasst nicht nur die Entscheidung über den Eintritt in den Beruf, sondern überdies die Entscheidung darüber, ob und wie lange ein Beruf ausgeübt werden soll (vgl. BVerfGE 44, 105, 117 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279
    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 28.1.2003 a.a.O.; OVG NW vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 , vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 ).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279
    Das gilt auch im Zusammenhang mit dem Widerruf der ärztlichen Approbation (vgl. u. a. BVerwG vom 26.9.2002 NJW 2003, 913 f. m.w.N., vom 6.3.2003 Az. 3 B 10/03 ).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279
    Dieser Anforderung ist dann genügt, wenn die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes, die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO Voraussetzung für die Erteilung der Approbation sind, weggefallen ist (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 BVerwGE 105, 214 f m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279
    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 28.1.2003 a.a.O.; OVG NW vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 , vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10

    Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter

    Ein entsprechend schwerwiegendes Fehlverhalten kann sich insbesondere aus der Verletzung wesentlicher Berufspflichten ergeben (vgl. hierzu Bay. VGH, Urteil vom 30.09.2010 - 21 BV 09.1279 -), aber auch aus schwerwiegenden Vertrauensbrüchen gegenüber ärztlichen Kollegen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1183/03 -, NJW 2003, 3647).
  • OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15

    Feststellung der Unwürdigkeit eines Arztes zur Berufsausübung

    Sie reichen von sexuellen Übergriffen des Arztes auf Patientinnen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2000, 5 Bf 82/97, juris Rn. 20 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.2.2015, 8 LA 102/14, juris) über schwere Fälle der Veruntreuung, Vorteilsannahme und Betrugs seitens eines Klinik-Chefarztes (vgl. VGH München, Urt. v. 30.9.2010, 21 BV 09.1279, juris Rn. 2 - 7) bis zur Verschreibung von 900 Tabletten des Medikaments Fluninoc (Wirkstoff: Flunitrazepam 1 mg) an einen von diesem Wirkstoff sowie von Heroin und Kokain abhängigen Patienten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2015, 8 LC 123/14, juris Rn. 3 ff.); dabei handelt es sich um ein sehr starkes Benzodiazepin, das auch von Räubern und Vergewaltigern als KO-Tropfen eingesetzt und oft von Heroinsüchtigen zur Verstärkung der Opioidwirkung verwendet wird (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Flunitrazepam) und dessen regelhafte Dosis ½ bis 1 Tablette pro Tag beträgt (vgl. http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/Fluninoc-1-6151450.html).

    Zum Verdikt der Berufsunwürdigkeit darf nur ein außerordentlich schwerwiegendes Fehlverhalten führen, wobei bei der Bewertung dieses Fehlverhaltens dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (wegen der Auswirkungen auf die Berufsfreiheit und der fehlenden Berücksichtigungsmöglichkeit persönlicher, nicht "tatbezogener" Umstände des Arztes) erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. VGH München, Urt. v. 30.9.2010, a. a. O., Rn. 34 - 36).

  • VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784

    Widerruf Approbation wegen Unwürdigkeit; Abrechnungsbetrug wegen osteopathischer

    Soweit der Kläger darauf hinweist, er habe keine schwerwiegende Verfehlung begangen, weil er nur wegen eines Vergehens und nicht eines Verbrechens verurteilt worden sei und sich das Vertrauensverhältnis nur auf die Ausübung der Heilkunst beziehe, ist darauf hinzuweisen, dass der Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO nicht nur das Verhalten eines Arztes bei der Behandlung der Patienten, also den Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit, erfasst, sondern darüber hinaus alle berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit im nahen Zusammenhang stehenden Handlungen und Unterlassungen, und, abhängig von der Schwere des Deliktes, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises (BayVGH vom 30.9.2010, Az.: 21 BV 09.1279 mit Verweis auf BVerwG vom 16.9.1997, BVerwGE 105, 2141).

    Dieses dem Kläger vorzuwerfende Fehlverhalten ist so schwerwiegend, dass der Zeitablauf seit den Handlungen, die den Verurteilungen zu Grunde liegen, nicht ausschlaggebend sein kann, um von dem Widerruf der Approbation abzusehen (so auch BayVGH vom 30.9.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 10.11.2011 - 21 B 10.1543

    Arzt; versuchter Abrechnungsbetrug im besonders schweren Fall; Widerruf der

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N und vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 und zuletzt vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).
  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 BVerwG 3 B 7/06 jeweils m.w.N.; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 ).
  • VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11

    Widerruf der Approbation

    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist demgemäß geeignet, das Vertrauen in den Arzt und/oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen, wobei die Feststellung der Unwürdigkeit nicht voraussetzt, dass ein Ansehensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107, vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830, und vom 18. August 2011 - BVerwG 3 B 6.11 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 - juris, Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 - MedR 2011, 594; Hess. VGH, Beschluss vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/94 - NJW 1986, 2390).
  • VG Köln, 17.12.2013 - 7 K 3421/13

    Widerruf der Approbation als Arzt bei Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte, ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.01.2003 - 3 B 149/02 -, Juris, Rz. 4; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) - Beschluss vom 02.04.2009 - 13 A 9/08 -, Juris, Rz. 12; BayVGH, Urteil vom 30.09.2010 - 21 BV 09.1279 -, Juris, Rz. 23.
  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12

    Widerruf der ärztlichen Approbation

    Im Approbationsrecht ist anerkannt, dass für die Frage, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der Unwürdigkeit und/oder der Unzuverlässigkeit und damit die Voraussetzungen für den Erlass eines statusentziehenden Verwaltungsakts vorliegen, auf die Umstände im Zeitpunkt des Abschlusse des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist.(BVerwG, Urteil vom 16.9.1997 - 3 C 12/95 -, juris Rdnr. 25; BVerwG, Beschlüsse vom 18.8.2011 - 3 B 6/11 -, juris Rdnr. 9, vom 9.11.2006 - 3 B 7/06 -, juris Rdnr. 10, und vom 14.4.1998 - 3 B 95/97 -, juris Rdnr. 11; vgl. z.B. auch: BayVGH, Urteil vom 30.9.2010 - 21 BV 09.1279 -, juris Rdnr. 22) Damit entspricht die Rechtslage derjenigen in Fällen des sonstigen Gewerbe- und Berufsrechts, in denen es um die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Erlaubnisinhabers geht(z.B. BVerwG, Urteil vom 28.4.2010 - 3 C 22/09 -, juris Rdnr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 5 A 2529/15

    Untersagung der Haltung eines Schäferhundmischlings wegen Gefährlichkeit;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rn. 10 ff.; Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris, Rn. 37 f.; Beschluss vom 23. Juni 1975 - VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 S. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 21 ZB 14.1953 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 -, juris, Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 12 ME 77/17 -, juris, Rn. 14.
  • VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7010/15

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen unerlaubter Abgabe von

    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte, ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95.97 - OVG NRW - Beschluss vom 02.04.2009 - 13 A 9/08 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30.09.2010 - 21 BV 09.1279 -.
  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.1564

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliches Berufsverbot

  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 21 ZB 12.1612

    Recht der Heilberufe / Arzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; keine

  • VG München, 24.09.2013 - M 16 K 13.2017

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit

  • VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804

    Widerruf der Approbation als Apotheker

  • VG Köln, 17.12.2013 - 7 K 2302/13

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des

  • VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Strafgerichtliche Verurteilung

  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 21 ZB 11.120

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ärztin; Widerruf der Approbation;

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 21 ZB 11.45

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ärztin; Widerruf der Approbation;

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 21 C 10.2585

    Versagung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

  • VGH Bayern, 31.07.2012 - 21 ZB 12.926

    Keine ernstlichen Zweifel; Widerruf der Approbation; Unzuverlässigkeit;

  • VG München, 29.10.2010 - M 16 K 10.2606

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; sexueller Mißbrauch

  • VG Berlin, 02.11.2011 - 90 K 7.09
  • BerG Heilberufe Berlin, 02.11.2011 - 90 K 7.09

    Verwertbarkeit von Vorbelastungen im Heilberuferecht

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https://dejure.org/2010,68529
VGH Bayern, 20.12.2010 - 21 BV 09.1279 (https://dejure.org/2010,68529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2010 - 21 BV 09.1279 (https://dejure.org/2010,68529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 21 BV 09.1279 (https://dejure.org/2010,68529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berichtigung; Tatbestand; tatsächliche Feststellungen; Strafbefehl; rechtliche Würdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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