Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 28.04.2011 - 21 Ca 8180/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 28.04.2011 - 21 Ca 8180/10
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 20 Sa 47/11
- BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 20 Sa 47/11
Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde - …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28.04.2011 - 21 Ca 8180/10 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin ist des gegen die Beklagte zu 2) eingelegten Rechtsmittels der Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28.04.2011 - 21 Ca 8180/10 - verlustig.
Mit Urteil vom 28.04.2011 (21 Ca 8180/10) hat das Arbeitsgericht Stuttgart die Klage in vollem Umfang gegen die Beklagte zu 1) und 2) abgewiesen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28.04.2011 - 21 Ca 8180/10 - wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.
die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28.04.2011 - 21 Ca 8180/10 - zurückzuweisen.
Nachdem die Klägerin mit Schriftsatz vom 23.01.2012 die gegen die Beklagte zu 2) eingelegte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 28.04.2011 - 21 Ca 8180/10 - zurückgenommen hat, war die Verlustigerklärung der teilweisen Berufungsrücknahme (§ 516 ZPO) im Tenor des zweitinstanzlichen Urteils auszusprechen.