Rechtsprechung
AG Mannheim, 06.06.1991 - 21 Ds 146/90 |
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 06.06.1991 - 21 Ds 146/90
- AG Mannheim, 19.11.1996 - 21 Ds 128/94
- VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 3109/99
Wird zitiert von ...
- VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 3109/99
Öffentliche Zustellung einer Ausweisungsverfügung; Regelausweisung bei Verstoß …
Durch Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 06.06.1991 - 21 Ds 146/90 - wurde der Kläger wegen Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in weiterer Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.Es hat alle die Ausweisung des Klägers und die Folgen für ihn betreffenden Umstände umfassend gewürdigt: Die konkrete Gefahr, dass der Kläger erneut Verfehlungen begeht, und das öffentliche Interesse, die Allgemeinheit vor Straftätern zu schützen; die lange Anwesenheit des Klägers im Bundesgebiet; die fehlende Integration des Klägers in Deutschland; den Mangel einer gesicherten wirtschaftlichen Existenz; die Nichtangewiesenheit seiner minderjährigen Tochter auf seine Lebenshilfe, was insbesondere in der Verletzung der Unterhaltspflicht und in dem Verhalten des Klägers zum Ausdruck kommt, das seiner Verurteilung durch das Amtsgericht Mannheim vom 06.06.1991 -21 Ds 146/90- zugrunde lag; das Nichtvorliegen von Duldungsgründen gem. § 55 Abs. 2 AuslG.