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   LG München I, 20.09.2006 - 21 O 20391/05   

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https://dejure.org/2006,15720
LG München I, 20.09.2006 - 21 O 20391/05 (https://dejure.org/2006,15720)
LG München I, Entscheidung vom 20.09.2006 - 21 O 20391/05 (https://dejure.org/2006,15720)
LG München I, Entscheidung vom 20. September 2006 - 21 O 20391/05 (https://dejure.org/2006,15720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay- Auktion - Quellcodeklau - wettbewerbswidrig

  • info-it-recht.de

    Zu unwirksamen AGB-Klauseln, Erstattung von Abmahngebühren und Verwirkung einer Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    AGB: Klausel Überschreitet der Käufer sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden ist wettbewerbswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 25.02.1997 - 2 W 6/97

    Festsetzung des Streitwerts nach dem Interesse der Allgemeinheit an der

    Auszug aus LG München I, 20.09.2006 - 21 O 20391/05
    Der in Ansatz gebrachte Streitwert für die Verletzung des Wettbewerbsrechts in Höhe von EUR 35.000 sei gerechtfertigt, da fünfzehn der vom Beklagten verwendeten AGB-Klauseln sowie die Belehrung über das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht beanstandet worden seien und mit dem OLG Stuttgart (NJW-RR 1997, S. 891) bei AGB-Kontrollklagen pro Klausel ein Streitwert von EUR 1.000 bis EUR 2.500 pro Klausel angemessen sei.

    Der in Ansatz gebrachte Streitwert in Höhe von EUR 35.000 ist auch mit Blick auf die Rechtsprechung des OLG Stuttgart (NJW-RR 1997, 891) gerechtfertigt, das - wie das erkennende Gericht - pro Klausel einen Streitwert zwischen EUR 1.000 bis EUR 2.500 für angemessen hält und hier fünfzehn 'der vom Beklagten verwendeten AGB-Klauseln sowie die Belehrung über das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht beanstandet wurden.

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG München I, 20.09.2006 - 21 O 20391/05
    Die Unterlassungspflicht bezog sich nämlich nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH NJW 1996, 723; Palandt/Heinrichs, BGB, § 339 Rn. 4) inhaltlich nicht nur auf ein Verhalten der konkret (hier: am 24. Juni 2005) beanstandeten Art, sondern umfasst auch alle im Kern gleichartigen Verletzungen.
  • OLG Hamburg, 05.03.1996 - 3 W 17/96

    Anforderungen an die Bezeichnung der Verletzungsform in der Abmahnung;

    Auszug aus LG München I, 20.09.2006 - 21 O 20391/05
    Es genügt aber, dass der Abgemahnte in der Lage ist, das als rechtswidrig bezeichnete Verhalten unter den in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen und daraus die nötigen Folgerungen zu ziehen (Hefermehl/Köhler/Bomkamm, UWG, § 12 Rn. 1.15 unter Hinweis auf die Rechtsprechung OLG Koblenz GRUR 1981, 671, 674; OLG Stuttgart WRP 1984, 439; OLG Hamburg WRP 1996, 773).
  • OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80

    Anforderungen an eine wettbewerbswidrige Verkaufsveranstaltung durch einen

    Auszug aus LG München I, 20.09.2006 - 21 O 20391/05
    Es genügt aber, dass der Abgemahnte in der Lage ist, das als rechtswidrig bezeichnete Verhalten unter den in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen und daraus die nötigen Folgerungen zu ziehen (Hefermehl/Köhler/Bomkamm, UWG, § 12 Rn. 1.15 unter Hinweis auf die Rechtsprechung OLG Koblenz GRUR 1981, 671, 674; OLG Stuttgart WRP 1984, 439; OLG Hamburg WRP 1996, 773).
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