Rechtsprechung
LG München I, 08.03.2006 - 21 O 5006/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Fahrradgangschaltung
Verfahrensgang
- LG München I, 08.03.2006 - 21 O 5006/02
- OLG München, 28.05.2009 - 6 U 3322/06
- BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01
Blasfolienherstellung
Auszug aus LG München I, 08.03.2006 - 21 O 5006/02
In Übereinstimmung mit den allgemein im gewerblichen Rechtsschutz geltenden Grundsätzen, deren Gültigkeit nun der BGH auch für den Bereich des Patentrechts bestätigt hat (BGH GRUR 2005, 569, Blasfolienherstellung) war der Unterlassungsausspruch - entsprechend den von der Klägerin noch formulierten Hilfsansprüchen - auf die konkret angegriffene Ausführungsform bezogen zu fassen.