Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54457
LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17 (https://dejure.org/2017,54457)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2017 - 21 Sa 315/17 (https://dejure.org/2017,54457)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2017 - 21 Sa 315/17 (https://dejure.org/2017,54457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 3
    Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Arbeitszeitbefreiung bzw. auf Zeitausgleich für geleistete Arbeitsstunden an Heiligabend und Silvester

  • rechtsportal.de

    TVG § 4 Abs. 3
    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich; Arbeitsbefreiung an Heiligabend und Silvester unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts; bezahlte Erholungszeit pro geleisteter Arbeitsstunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17
    Auf die Revision der Beklagten hob das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - (AP Nr. 26 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip) das Urteil des Landesarbeitsgerichts hinsichtlich der festgestellten wöchentlichen Arbeitszeit und der Verurteilung zur Zahlung auf und wies die Klage insoweit ab.

    aa) Aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - (AP Nr. 26 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip), durch das die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 12. April 2013 - 6 Sa 2000/12 - teilweise zurückgewiesen worden ist, steht rechtskräftig fest, dass die Bestimmungen der Tarifverträge der DTAG mit Stand 24. Juni 2007 kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung finden, soweit sie für den Kläger i. S. d. § 4 Abs. 3 TVG günstiger sind als die kraft beiderseitiger Tarifbindung geltenden Haustarifverträge der Beklagten.

    (1) Zu der Frage, wie ein Günstigkeitsvergleich vorzunehmen ist, hat sich das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - geäußert.

    aa) Aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - besteht ein Anspruch auf Gewährung einer Erholungszeit von 4, 19 Minuten pro geleisteter Arbeitsstunde nach dem TV Erholungszeit DTAG in der Fassung vom 7. Juni 2006 bzw. 1. August 1990 nur, wenn diese arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Regelungen günstiger i. S. d. § 4 Abs. 3 TVG als die normativ geltenden tariflichen Regelungen der Beklagten sind.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12

    Günstigkeitsvergleich - Wochenarbeitszeit - Stundensatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17
    Mit Urteil vom 12. April 2013 - 6 Sa 2000/12 - stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die Bestimmungen der Tarifverträge der DTAG mit Stand 24. Juni 2007 kraft einzelvertraglicher Bezugnahme Anwendung finden, soweit sie günstiger sind als die tarifvertraglichen Regelungen der Beklagten und dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Klägers 34 Stunden beträgt.

    aa) Aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - (AP Nr. 26 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip), durch das die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 12. April 2013 - 6 Sa 2000/12 - teilweise zurückgewiesen worden ist, steht rechtskräftig fest, dass die Bestimmungen der Tarifverträge der DTAG mit Stand 24. Juni 2007 kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung finden, soweit sie für den Kläger i. S. d. § 4 Abs. 3 TVG günstiger sind als die kraft beiderseitiger Tarifbindung geltenden Haustarifverträge der Beklagten.

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17
    Die bloße Unkenntnis oder rechtliche Unsicherheit über das Bestehen eines Anspruchs steht bei zweistufigen Ausschlussfristen, die - wie hier - auf der ersten Stufe lediglich die schriftliche Geltendmachung und erst auf der zweiten Stufe die gerichtliche Geltendmachung verlangen, zumindest dem Beginn der ersten Stufe nicht entgegen (vgl. BAG vom 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 31, AP Nr. 52 zu § 10 AÜG ; vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19 f., AP Nr. 53 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung).
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17
    Zwar ist die Entscheidung insoweit nicht in Rechtskraft erwachsen, da es sich um eine bloße Vorfrage handelte (vgl. BGH vom 07.01.1993 - VIII ZR 103/92 - Rn. 8 zitiert nach juris, NJW 1993, 2684 ).
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17
    Die bloße Unkenntnis oder rechtliche Unsicherheit über das Bestehen eines Anspruchs steht bei zweistufigen Ausschlussfristen, die - wie hier - auf der ersten Stufe lediglich die schriftliche Geltendmachung und erst auf der zweiten Stufe die gerichtliche Geltendmachung verlangen, zumindest dem Beginn der ersten Stufe nicht entgegen (vgl. BAG vom 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 31, AP Nr. 52 zu § 10 AÜG ; vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19 f., AP Nr. 53 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17
    Eine Feststellungsklage zu einzelnen Vorfragen, wie sie der Kläger seinerzeit erhoben hat, reicht dafür nicht aus (vgl. BAG vom 16.01.2002 - 5 AZR 430/00 - Rn. 25, AP Nr. 13 zu § 3 EntgeltFG).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17
    Davon ist daher bei der Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit auszugehen (vgl. zur Rechtskraftwirkung BAG vom 22.12.2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 8, AP Nr. 66 zu § 72a ArbGG 1979).
  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 551/17

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2017 - 21 Sa 315/17 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2017 - 21 Sa 315/17 - insoweit aufgehoben, als es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. Januar 2017 - 54 Ca 14767/15 - teilweise stattgegeben hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht