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   LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12   

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LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12 (https://dejure.org/2013,32348)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.01.2013 - 21 Sa 55/12 (https://dejure.org/2013,32348)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 21 Sa 55/12 (https://dejure.org/2013,32348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; Kündigungsschutzklage bei Bestreiten betrieblicher Teileinheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; unschlüssige Kündigungsschutzklage bei Bestreiten betrieblicher Teileinheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsstillegung, Betriebsübergang, unzutreffende rechtliche Bewertung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Von einer Stilllegung kann jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber eine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Miet- oder Pachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen darf, veräußert um die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (BAG 16. Februar 2012 8 AZR 693/10 in AP Nr. 188 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Eine etwaige unzutreffende rechtliche Bewertung des Arbeitgebers über diesen Vorgang ist unerheblich (BAG 16. Februar 2012 a.a.O..; BAG 6. April 2006 8 AZR 222/04 in AP Nr. 299 zu § 613a BGB ).

    Die nach dem Stilllegungsbeschluss der Beklagten zu 1 vom 06.12.2010 eingeleiteten Umsetzungsschritte bestätigen die Ernsthaftigkeit ihrer unternehmerischen Entscheidung sowie die Prognose, dass die beschlossene Stilllegung weitgehend zum 31.12.2010 durchgeführt werden konnte (hierzu etwa BAG vom 16. Februar 2012 8 AZR 693/10 Rn. 46 und 51 in AP Nr. 188 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 12. Juli 2007 2 AZR 722/05 Rn. 14 in AP Nr. 168 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Juli 2005 2 AZR 447/04 zu II. 2. a) der Entscheidungsgründe in AP Nr. 136 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher zwar den Fall, dass ein Arbeitgeber von einer Stilllegung ausgeht, tatsächlich aber ein Betriebsübergang vorliegt, entschieden und ausgeführt, es komme auf das tatsächliche Vorliegen des Kündigungsgrundes an, nicht auf die vom Arbeitgeber gegebene Begründung (BAG vom 16.02.2012 8 AZR 693/10 Rn. 39 a.a.O.).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Gleichgültig ist auch, ob das Arbeitsverhältnis vor oder nach dem vermeintlichen Betriebsübergang endet oder ob der Betrieb vor oder nach der Rechtshängigkeit der Klage auf den Erwerber tatsächlich übergegangen ist (BAG vom 28. Juni 2012 6 AZR 780/10 Rn. 21 in NZA 2012, 1029; APS/Steffan 4. Aufl. 2012 zu § 613a BGB Rn. 249; KR/Friedrich 10. Aufl. 2012 zu § 4 KSchG Rn. 96a; HaKo/Gallner 4. Aufl. 2011 zu § 4 KSchG Rn. 100; anderer Ansicht: Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. 2010 zu § 4 Rn. 39).

    Hinzu kommt, dass sich nur die Arbeitnehmer, die von der Massenentlassungsanzeige nicht erfasst sind, auf die zu niedrige Angabe der Zahl der zu entlassenen Arbeitnehmer berufen könnten; mit dem Zweck der Massenentlassungsanzeige steht nicht im Einklang, wenn die fehlende Angabe einer einzigen Entlassung die Auflösung der Arbeitsverhältnisse auch aller anderen von der Massenentlassungsanzeige erfassten Arbeitnehmer hindern würde (BAG vom 28. Juni 2012 6 AZR 780/10 in NZA 2012, 1029 Rn. 50 m.w.N.).

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 211/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - in NZA 2012, 1161 ; BAG 16. Februar 2006 - 8 AZR 211/05 - AP BGB § 613 a Nr. 301).

    Bei Übertragungen von sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln muss es sich um eine organisatorische Untergliederung handeln, mit der innerhalb des betriebstechnischen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (BAG 16. Februar 2006 a.a.O.).

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 447/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Daraus ergibt sich, dass die Beklagte zu 1 beabsichtige, eine schnellstmögliche Beendigung ihrer Betriebstätigkeit durchzuführen (hierzu: BAG vom 7. Juli 2005 2 AZR 447/04 in AP Nr. 136 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, II. 1. a) + c) der Entscheidungsgründe).

    Die nach dem Stilllegungsbeschluss der Beklagten zu 1 vom 06.12.2010 eingeleiteten Umsetzungsschritte bestätigen die Ernsthaftigkeit ihrer unternehmerischen Entscheidung sowie die Prognose, dass die beschlossene Stilllegung weitgehend zum 31.12.2010 durchgeführt werden konnte (hierzu etwa BAG vom 16. Februar 2012 8 AZR 693/10 Rn. 46 und 51 in AP Nr. 188 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 12. Juli 2007 2 AZR 722/05 Rn. 14 in AP Nr. 168 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Juli 2005 2 AZR 447/04 zu II. 2. a) der Entscheidungsgründe in AP Nr. 136 § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Anhaltspunkte dafür, dass diese einen gemeinsamen Betrieb im Sinne der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu etwa BAG 23. September 2010 8 AZR 567/09 in AP Nr. 389 zu § 613 a BGB und vom 11. Dezember 2007 1 AZR 824/06 in NZA-RR 2008, 298 ) führen sind weder vorgetragen noch offensichtlich.
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Es genügt auch nicht, dass ein oder mehrere Arbeitnehmer ständig bestimmte Aufgaben mit bestimmten Betriebsmitteln erfüllen (BAG 26. August 1999 - 8 AZR 718/98 - AP BGB § 613 a Nr. 196).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Anhaltspunkte dafür, dass diese einen gemeinsamen Betrieb im Sinne der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu etwa BAG 23. September 2010 8 AZR 567/09 in AP Nr. 389 zu § 613 a BGB und vom 11. Dezember 2007 1 AZR 824/06 in NZA-RR 2008, 298 ) führen sind weder vorgetragen noch offensichtlich.
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Dies wird alleine schon dadurch offenkundig, dass bei einer vollständigen Betriebsstilllegung eine Sozialauswahl mangels fortbestehender Beschäftigungsmöglichkeiten entbehrlich wäre, bei einer Kombination zwischen Teilbetriebsstilllegung und Teilbetriebsübergang aber nicht (BAG 28. Oktober 2004 8 AZR 391/03 in AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 soziale Auswahl).
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Genauso wie sich Stilllegung und Betriebsübergang ausschließen, schließen sich auch Stilllegung und Betriebsteilübergang aus (BAG 30. Oktober 2008 8 AZR 397/07 in AP Nr. 358 zu § 613a BGB ).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12
    Im Rahmen der Gesamtbetrachtung können wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur und im Konzept einer Identitätswahrung entgegenstehen (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 326/09 - AP BGB § 613 a Nr. 402).
  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 826/09

    Außerordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 722/05

    Betriebsstilllegung - Verfahrensrüge

  • BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88

    Betriebsstilllegung: Abgrenzung zum Betriebsübergang eines Betriebsteils

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Januar 2013 - 21 Sa 55/12 - aufgehoben.

    Sie ist gemäß § 72 Abs. 1 ArbGG statthaft, nachdem sie das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 17. Januar 2013 - 21 Sa 55/12 - zugelassen hat.

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2016 - 4 Sa 19/15

    Betriebsübergang - echter Betriebsführungsvertrag

    Der Rechtsirrtum über das Vorliegen eines Betriebsübergangs begründet einen solchen nicht (BAG 9. Februar 1989 - 2 AZR 40588 - juris; LAG Baden-Württemberg 17. Januar 2013 - 21 Sa 55/12 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 94).
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