Rechtsprechung
LG Bielefeld, 11.09.2007 - 21 T 88/07 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus LG Bielefeld, 11.09.2007 - 21 T 88/07
(…BGH, Urt. v. 15.02.2005, vI ZR 70/04) Im Falle der Beschädigung eines Kraft fahrzeuges, bedeutet dies, dass der Geschädigte, der sich zu einer Reparatur seines Fahrzeugs entschließt und diese auch nachweislich sach- und fachgerecht durchführt, näch ständiger Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 15.02.2005, VI ZR 70/04), der sich die Kammer anschließt, die Kosten der Instandsetzung auch dann ersetzt verlangen kann, wenn sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um nicht mehr als 30 % übersteigen.und'gegebenenfalls welchen Aufwand der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ohne Verstoß gegen S§ 251 Abs. 2 S. 1 "BGB ersetzt verlangen kann, ist neben dem Verhältnis des Repa- 'raturaufwandes zum" Wiederbeschaffungswert auch das Integritätsinteresse des Geschädigten an der Reparatur seines ver-: trauten Fahrzeugs zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 15.02.2005, VI ZR 70/04).
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus LG Bielefeld, 11.09.2007 - 21 T 88/07
(BGH, Urt. v. 23.05.2006, .VI ZR 192/05) betrifft eine gänzlich andere Fall- "konstellation und ist auf den vorliegenden :Fall nicht übertragbar. - BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer …
Auszug aus LG Bielefeld, 11.09.2007 - 21 T 88/07
unschlüssige Klage erst im Verlaufe "des Rechtsstreits schlüssig wird und ein Beklagter daraufhin "unverzüglich anerkennt (BGH, Beschl. v. 03.03.2004, IV ZB 21/03).