Rechtsprechung
OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kapitalanlegerverlust bei Beteiligung an einer Filmfondsgesellschaft: Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung der Fondsinitiatoren; Strafbarkeit wegen Kapitalanlagebetrugs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Prospektverantwortlichen und Beginn der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Prospektverantwortlichen und Beginn der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 18.02.2010 - 27 O 2796/08
- OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08
Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds: …
Auszug aus OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10
Ebenso wäre die Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Komplementär-GmbH, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, geboten gewesen (zu den Gründen im Einzelnen, vgl. zusammenfassend BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 321/08).Aus entsprechenden Erwägungen haftet der Beklagte zu 2) auch nicht gemäß § 826 BGB (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 321/08).
- BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Auszug aus OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10
33 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren diese Ansprüche bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, jeweils in der bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung) in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (vgl. BGHZ 83, 222/224; BGH NJW 2004, 3420/3421; BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - III ZR 306/06, RN 8, BGH NJW-RR 2008, 1365/1367).35 Hiernach haftet nach ständiger Rechtsprechung derjenige für Mängel des bei den Verhandlungen benutzten Prospekts, der bei den Vertragsverhandlungen als künftiger Vertragspartner, Vertreter, Sachverwalter oder Garant gegenüber dem Anleger persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (vgl. BGHZ 83, 222/227; BGH BB 2006, 1933).
- BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05
Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern
Auszug aus OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10
33 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren diese Ansprüche bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, jeweils in der bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung) in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (vgl. BGHZ 83, 222/224; BGH NJW 2004, 3420/3421; BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - III ZR 306/06, RN 8, BGH NJW-RR 2008, 1365/1367).
- BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02
Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen
Auszug aus OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10
33 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren diese Ansprüche bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, jeweils in der bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung) in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (vgl. BGHZ 83, 222/224; BGH NJW 2004, 3420/3421; BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - III ZR 306/06, RN 8, BGH NJW-RR 2008, 1365/1367). - BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04
Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen …
Auszug aus OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10
35 Hiernach haftet nach ständiger Rechtsprechung derjenige für Mängel des bei den Verhandlungen benutzten Prospekts, der bei den Vertragsverhandlungen als künftiger Vertragspartner, Vertreter, Sachverwalter oder Garant gegenüber dem Anleger persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (vgl. BGHZ 83, 222/227; BGH BB 2006, 1933). - BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07
Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens …
Auszug aus OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10
Ein Vorsatz als Voraussetzung einer deliktischen Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 264a StGB kann aber - anders als im Rahmen der vertraglichen Haftung mit der Vermutung nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB - nicht ohne hinreichende Tatsachengrundlage unterstellt werden (vgl. BVerfG NJW 2008, 1726). - BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08
Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des …
Auszug aus OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10
(Der Vorwurf des Klägers im Hinblick auf eine unklare Verwendung der Produktionskosten z.B. für Aufwendungen für die Erlösausfallversicherung verfängt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2009 (AZ: III ZR 90/08) nicht.). - BGH, 20.12.2007 - III ZR 306/06
Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt
Auszug aus OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10
33 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren diese Ansprüche bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, jeweils in der bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung) in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (vgl. BGHZ 83, 222/224; BGH NJW 2004, 3420/3421; BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - III ZR 306/06, RN 8, BGH NJW-RR 2008, 1365/1367).
- OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11
Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (OLG München, Urteil vom 18. Oktober 2010, 21 U 2231/10, zitiert nach juris). - OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
Zurechnung von Beratungsfehlern eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung einer …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (OLG München, Urteil vom 18. Oktober 2010, 21 U 2231/10, zitiert nach juris).