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   OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06   

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https://dejure.org/2008,35105
OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06 (https://dejure.org/2008,35105)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2008 - 21 U 4527/06 (https://dejure.org/2008,35105)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 21 U 4527/06 (https://dejure.org/2008,35105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung: Prospektgestalter als "Hintermann"; Haftung des Anlageberaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06
    (vgl. hierzu BGH WM 2007, 1503, NJW-RR 2007, 1479, Urteil vom 6.3.2008, Gz. III ZR 298/05).

    Die Beweisaufnahme hat im Gegenteil bestätigt, dass die Beklagte zu 1) auch bestimmenden Einfluss auf den Prospektinhalt und insbesondere auf die Formulierung des Worst-Case-Szenarios hatte, das der BGH als fehlerhaft angesehen hat (NJW 2007, 1329; Urteil vom 6.3.2008, Gz. III ZR 298/05).

    Der Bundesgerichtshof scheint eine solche Pflicht anzunehmen (Urteil vom 6.3.2008, III ZR 298/05 Rdnr. 22 am Ende).

    Der Senat sieht zu derartigen Beweiserleichterungen zu Gunsten des Klägers jedoch keinen Anlass, zumal auch im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6.3.2008, III ZR 298/05 Rdnr. 22 am Ende kein eindeutiger Hinweis in diese Richtung gegeben wird.

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06
    (vgl. hierzu BGH WM 2007, 1503, NJW-RR 2007, 1479, Urteil vom 6.3.2008, Gz. III ZR 298/05).

    Geht man - wie der Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.6.2007, III ZR 125/06, und dem nunmehr folgend auch dieser Senat - davon aus, dass der entscheidende Prospektmangel gerade darin liegt, dass der Anleger insbesondere im Abschnitt "Risiken der Beteiligung" nicht genügend klar über das Totalverlustrisiko informiert wird, weil der Prospekt durch die als "worst-case-Szenario" bezeichnete "Restrisiko-Betrachtung" den in den Leitgedanken vorbereiteten Gesamteindruck vermittelt, der Anleger gehe mit seiner Beteiligung ein nur begrenztes Risiko ein, mag eine objektive Pflicht eines Anlagenberaters oder -vermittlers dahingehend bestehen, diesen Prospektmangel richtig zu stellen oder auszuräumen.

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06
    Wenn man bei der Beklagten zu 3) eine Haftung annehmen würde, würde diese - anders als bei einem Prospekthaftungsanspruch, vgl. dazu BGH, NJW 2004, 3420 - eine Haftung der Beklagten zu 2) als Prospektprüferin aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter von vornherein ausschließen, weil es an der Schutzbedürftigkeit auch solcher Anleger fehlen würde, die - anders als der hiesige Kläger - auf das Prospektprüfungsgutachten der Beklagten zu 2) vertraut haben.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06
    Anknüpfungspunkt für die Haftung ist, da vertragliche oder persönliche vorvertragliche Beziehungen zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Anleger und diesem Personenkreis nicht zustande kommen, dessen Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des in Frage stehenden Projekts (vgl. BGHZ 115, 213).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 185/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06
    (vgl. hierzu BGH WM 2007, 1503, NJW-RR 2007, 1479, Urteil vom 6.3.2008, Gz. III ZR 298/05).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06
    Der Senat verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof die bloße Mitwirkung an der Herausgabe des Prospekts (vgl. BGHZ 79, 337) oder an dessen Gestaltung (NJW-RR 2006, 610 f Rn. 14) für ebenso wenig ausreichend erachtet hat wie die nur in Teilbereichen ausgeübte Einflussnahme (NJW-RR 1992, 879).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06
    Der Senat verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof die bloße Mitwirkung an der Herausgabe des Prospekts (vgl. BGHZ 79, 337) oder an dessen Gestaltung (NJW-RR 2006, 610 f Rn. 14) für ebenso wenig ausreichend erachtet hat wie die nur in Teilbereichen ausgeübte Einflussnahme (NJW-RR 1992, 879).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 372/03

    Prospekthaftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06
    Der Senat verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof die bloße Mitwirkung an der Herausgabe des Prospekts (vgl. BGHZ 79, 337) oder an dessen Gestaltung (NJW-RR 2006, 610 f Rn. 14) für ebenso wenig ausreichend erachtet hat wie die nur in Teilbereichen ausgeübte Einflussnahme (NJW-RR 1992, 879).
  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06
    Für die Annahme der Hintermann-Haftung der Beklagten zu 1) kommt es nicht darauf an, dass die Beklagte zu 1) in dieser Einflussnahme nach außen nicht in Erscheinung getreten ist (vgl. BGHZ 72, 382).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

    Der Senat vermag die von der Berufungsbegründung vertretene Ausdehnung dieser "Richtlinie" auch nicht dem Urteil des 21. Zivilsenats des OLG München vom 28.7.2008 (21 U 4527/06) zu entnehmen.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko einer

    So sehe dies auch das OLG München in seiner Entscheidung vom 28.7.2008, 21 U 4527/06 (wird ausgeführt).

    Bereits in einem Urteil vom 12.7.1982, II ZR 175/81 hat der BGH ausgeführt, dass es zur Beurteilung der Richtigkeit eines Prospekts nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen ankommt, sondern wesentlich auch darauf, welches Gesamtbild er durch seine Aussagen von den Verhältnissen und der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens einem aufmerksamen Leser ohne überdurchschnittliches Fachwissen vermittele (so OLG Frankfurt am Main vom 14.5.2008, 23 U 177/06; anders aber wohl OLG München vom 28.7.2008, 21 U 4527/06).

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