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   VK Thüringen, 12.06.2003 - 216-4004.20-005/03-SCZ   

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https://dejure.org/2003,26907
VK Thüringen, 12.06.2003 - 216-4004.20-005/03-SCZ (https://dejure.org/2003,26907)
VK Thüringen, Entscheidung vom 12.06.2003 - 216-4004.20-005/03-SCZ (https://dejure.org/2003,26907)
VK Thüringen, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 216-4004.20-005/03-SCZ (https://dejure.org/2003,26907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheit der unverzüglichen Erhebung der Rüge; Entbehrlichkeit einer Rüge hinsichtlich eines Vergaberechtsverstoßes durch Verwendung offensichtlich fehlerhafter Wertungskriterien; Fehlen bekannt zu gebender Auftragskriterien und Anwendung nicht bekannt gegebener ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Auftragskriterien nach § 16 Abs. 3 VOF: die Vergleichbarkeit von Honorarangeboten setzt eine einheitliche Kostenschätzung voraus

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01

    Vorabinformation; Nichtigkeit des Zuschlages

    Auszug aus VK Thüringen, 12.06.2003 - 216-4004.20-005/03-SCZ
    Hinzutreten muß stets ein vergaberechtliches Fehlverhalten der VST in der Sache (vgl. OLG Dresen ­ Beschluß vom 14.02.2003 ­ WVerg 11/01).
  • VK Nordbayern, 01.02.2008 - 21.VK-3194-53/07

    Eignungskriterien sind keine "Zuschlagskriterien"!

    Es ist darüber hinaus auch für die Vergabestelle unmöglich, die Vergleichbarkeit der auf einer solchen Kostenschätzung beruhenden Honorarangebote herzustellen (VK Thüringen, B. v. 12.6.2003 - Az.: 216-4004.20-005/03-SCZ).
  • VK Schleswig-Holstein, 10.05.2004 - VK-SH 19/02

    Erfolg des Antrags entscheidet über Kostenverteilung

    Soweit Vergabekammern vereinzelt Billigkeitsgesichtspunkte wegen eines ein Nachprüfungsverfahren begründenden Verhaltens der Vergabestelle bei der Kostenentscheidung, insbesondere im Falle des Vorliegens einer Antragsrücknahme durch die ASt, berücksichtigt haben, erfolgte dieses zumeist allein unter Hinweis auf § 128 Abs. 3 GWB (vgl. VK bei der OFD Hannover, Beschluss vom 18.01.2002 ­ Az.: 26045 ­ VgK 9/2001; VK beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2002 ­ Az.: 1 VK 8/02; VK Südbayern, Beschluss vom 16.06.2003 ­ Az.: 21- 06/03; VK Thüringen, Beschluss vom 12.06.2003 ­ Az.: 216-4004.20-005/03-SCZ).
  • VK Sachsen, 20.07.2004 - 1/SVK/057-04

    Keine von § 128 Abs. 3 GWB abweichende Kostenverteilung

    Soweit Vergabekammern vereinzelt Billigkeitsgesichtspunkte wegen eines ein Nachprüfungsverfahren begründenden Verhaltens der Auftraggeberin bei der Kostenentscheidung, insbesondere im Falle des Vorliegens einer Antragsrücknahme durch die Antragstellerin berücksichtigt haben, erfolgte dieses zumeist allein unter Hinweis auf § 128 Abs. 3 GWB (vgl. VK bei der OFD Hannover, Beschluss vom 18.01.2002 - Az.: 26045 - VgK 9/2001; VK beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2002 - Az.: 1 VK 8/02; VK Südbayern, Beschluss vom 16.06.2003 - Az.: 21-06/03; VK Thüringen, Beschluss vom 12.06.2003 - Az.: 216-4004.20-005/03-SCZ).
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