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   EuGH, 25.11.1986 - 218/85   

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EuGH, 25.11.1986 - 218/85 (https://dejure.org/1986,1761)
EuGH, Entscheidung vom 25.11.1986 - 218/85 (https://dejure.org/1986,1761)
EuGH, Entscheidung vom 25. November 1986 - 218/85 (https://dejure.org/1986,1761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Cerafel / Le Campion

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - OBST UND GEMÜSE - ERZEUGERORGANISATIONEN - ERLASS VON VERTRIEBSVORSCHRIFTEN - VERBINDLICHKEIT FÜR DIE ANGESCHLOSSENEN ERZEUGER - AUSDEHNUNG AUF SÄMTLICHE ERZEUGER DER REGION - UNZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Cerafel / Le Campion

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage nach der Auslegung der Vorschriften des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) über den freien Wettbewerb; Verstoß gegen Regelungen über die gemeinsame Marktorganisation sowie gegen den Grundsatz ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1
    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - OBST UND GEMÜSE - ERZEUGERORGANISATIONEN - ERLASS VON VERTRIEBSVORSCHRIFTEN - VERBINDLICHKEIT FÜR DIE ANGESCHLOSSENEN ERZEUGER - AUSDEHNUNG AUF SÄMTLICHE ERZEUGER DER REGION - UNZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Obst und Gemüse - Ausdehnung der von Erzeugerorganisationen erlassenen Vorschriften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuGH, 22.09.1988 - 212/87

    Unilec / Larroche Frères

    November 1986 in der Rechtssache 218/85, Le Campion, Slg .

    November 1986 in der Rechtssache 218/85 ( Le Campion, a . a . O .) entschieden hat, "die Frage abschließend in der Weise regelt, daß sie eine ganz klare Unterscheidung zwischen den Interventionsmechanismen, die die Erzeugerorganisationen auslösen können, und denen trifft, die für alle Erzeuger gelten", so daß "ein Mitgliedstaat nicht befugt (( ist )), die von den Erzeugerorganisationen aufgestellten Vorschriften über die Intervention auf alle Erzeuger auszudehnen ".

    21 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist die Verpflichtung der nichtangeschlossenen Erzeuger, sich an der Finanzierung der durch eine Erzeugerorganisation geschaffenen Kassen und Fonds zu beteiligten, insoweit rechtswidrig, als sie zur Finanzierung von Tätigkeiten dient, die selbst als gemeinschaftsrechtswidrig anzusehen sind ( siehe insbesondere das Urteil vom 25 . November 1986 in der Rechtssache 218/85, Le Campion, a .

  • EuGH, 19.03.1998 - C-1/96

    Compassion in World Farming

    Mit einer gemeinsamen Marktorganisation sind auch Vorschriften unvereinbar, die deren ordnungsgemäßes Funktionieren behindern, auch wenn die gemeinsame Marktorganisation das betreffende Gebiet nicht abschließend geregelt hat (siehe in diesem Sinne Urteile vom 25. November 1986 in der Rechtssache 218/85, CERAFEL, Slg. 1986, 3513, Randnr. 13, und vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-27/96, Danisco Sugar, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 24).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

    Wenngleich Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Rechtswirkung entfaltet (EuGH, 20.09.1990, a.a.O.), kann Art. 6 Abs. 3 des Beschlusses Nr. 1/80 dafür sprechen, einem türkischen Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Abs. 1 der Vorschrift erfüllt, ein Aufenthaltsrecht nur nach Maßgabe innerstaatlichen Rechts zu gewähren, zumal die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern nur eingeschränkt im Rahmen von Art. 116 EWGV zu den Aufgaben der EWG gehört (vgl. EuGH, 09.07.1987 - Rs. 218/85 u. a. --, EuGHE 1987, 3245 = EZAR 800 Nr. 4).
  • EuG, 27.09.2012 - T-139/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, in der diese die von

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass eine Verpflichtung der nicht angeschlossenen Erzeuger, sich an der Finanzierung der durch eine Erzeugerorganisation geschaffenen Fonds zu beteiligen, in der Rechtsprechung insoweit als rechtswidrig angesehen wird, als sie zur Finanzierung von Tätigkeiten dient, die selbst als gemeinschaftsrechtswidrig anzusehen sind (Urteil des Gerichtshofs vom 25. November 1986, Cerafel, 218/85, Slg. 1986, 3513, Randnr. 22).
  • EuGH, 27.11.1997 - C-27/96

    Danisco Sugar

    23 und 31, und vom 25. November 1986 in der Rechtssache 218/85, Cerafel, Slg. 1986, 3513, Randnr. 13).
  • EuGH, 19.05.1998 - C-132/95

    Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet

    Eine nationale Regelung ist jedoch dann mit dem Vertrag und der Regelung über die gemeinsame Marktorganisation unvereinbar, wenn sie Verfahren zuläßt, die das Funktionieren der Mechanismen behindern können, deren sich die jeweilige Marktorganisation zur Erreichung ihrer Ziele bedient (vgl. in diesem Sinn Urteile vom 10. März 1981 in den Rechtssachen 36/80 und 71/80, Irish Creamery Milk Suppliers Association u. a., Slg. 1981, 735, Randnr. 15, und vom 25. November 1986 in der Rechtssache 218/85, Cerafel, Slg. 1986, 3513, Randnr. 13).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-235/90

    Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den bei Landwirten erhobenen Beiträgen, die auch auf die betreffenden Abgaben insgesamt anwendbar sei, ergebe sich, daß die Verpflichtung nicht angeschlossener Erzeuger, sich an der Finanzierung der durch eine Erzeugerorganisation geschaffenen Kassen und Fonds zu beteiligen, insoweit rechtswidrig sei, als sie zur Finanzierung von Tätigkeiten diene, die selbst als gemeinschaftsrechtswidrig anzusehen seien (Urteile vom 25. November 1986 in der Rechtssache 218/85, Le Campion, Slg. 1986, 3513, und vom 22. September 1988, Larroche, a. a. O).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2003 - C-118/02

    Industrias de Deshidratación Agrícola

    11 - Urteil vom 25. November 1986 in der Rechtssache 218/85 (CERAFEL, Slg. 1986, 3513, Randnr. 13), worauf sich die Kommission zu Recht bezieht.
  • EuGH, 04.02.1988 - 255/86

    Kommission / Belgien

    November 1986 in der Rechtssache 218/85 ( Association comité économique agricole régional, Slg . 1986, 3513 ) festgestellt, daß die vorgenannte Regelung über gemeinsame Qualitätsnormen abschließend ist .
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1988 - 212/87

    Union nationale interprofessionnelle des légumes de conserve (Unilec) gegen

    Der Gerichtshof hat dieses Problem bereits in der Rechtssache 218/85 (Urteil vom 25. November 1986, Le Campion, Slg. 1986, 3513), behandelt, in der ich die Aufgaben des Generalanwalts übernommen hatte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1987 - 255/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 03.09.1986 - V 218/85   

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https://dejure.org/1986,24162
FG Hamburg, 03.09.1986 - V 218/85 (https://dejure.org/1986,24162)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.09.1986 - V 218/85 (https://dejure.org/1986,24162)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. September 1986 - V 218/85 (https://dejure.org/1986,24162)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 218/85   

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https://dejure.org/1986,18482
Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 218/85 (https://dejure.org/1986,18482)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.10.1986 - 218/85 (https://dejure.org/1986,18482)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - 218/85 (https://dejure.org/1986,18482)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Association comité économique agricole régional fruits et légumes de Bretagne gegen A. Le Campion.

    Obst und Gemüse - Ausdehnung der von Erzeugerorganisationen erlassenen Vorschriften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.12.1983 - 222/82

    Apple und Pear Development Council

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 218/85
    Mit einem in vielerlei Hinsicht ähnlichen Problem konfrontiert - der gemeinschaftsrechtlichen Zülässigkeit einer nationalen Regelung, die bestimmten Erzeugern den Beitritt zu einer Körperschaft zur Förderung der Erzeugung und des Verkaufs von Äpfeln und Birnen vorschrieb -, haben Sie nämlich entschieden, daß eine solche Regelung "nur dann als mit den ... Vorschriften [der Verordnung Nr. 1035/72] unvereinbar anzusehen [ist], wenn die Tätigkeit der Körperschaft mit diesen Vorschriften unvereinbar ist" (Urteil vom 13. Dezember 1983 in der Rechtssache 222/82, Apple and Pear Development Council/Lewis, Slg. 1983, 4083, 4122).

    Der Erga-omnes-Wirkung dieser Regelung stehe mit anderen Worten ein Vorteil für den gesamten Obst- und Gemüsesektor der Region gegenüber; diese Regelung könne daher nicht als im Widerspruch zur gemeinsamen Marktorganisation stehend angesehen werden, die bekanntlich die gleichen Ziele verfolge (vgl. in dieser Hinsicht das bereits zitierte Urteil in der Rechtssache 222/82, Punkt 1 a des Tenors).

    Dazu bemerke ich zum einen, daß "die Mitgliedstaaten", sobald eine gemeinsame Marktorganisation geschaffen worden ist, "verpflichtet [sind], sich aller Maßnahmen zu enthalten", die von dieser Regelung abweichen oder sie verletzen könnten (Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347, 2372), und zum andern, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber im vorliegenden Fall für Blumenkohl und für Artischocken genaue Qualitätsnormen festgelegt hat (Verordnungen Nr. 23 vom 4. April 1962, ABl. Nr. 30, S. 965, Anhang II, und Nr. 58 vom 15. Juni 1962, ABl. Nr. 56, S'. 1607, Anhang I) und damit ein System geschaffen hat, dem der Gerichtshof "abschließenden Charakter" zuerkannte (Urteil in der Rechtssache 222/82, a. a. O., Punkt 1 c des Tenors).

    Hiernach ist es angebracht, auf das Urteil in der Rechtssache 222/82 zurückzukommen.

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 218/85
    Dazu bemerke ich zum einen, daß "die Mitgliedstaaten", sobald eine gemeinsame Marktorganisation geschaffen worden ist, "verpflichtet [sind], sich aller Maßnahmen zu enthalten", die von dieser Regelung abweichen oder sie verletzen könnten (Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347, 2372), und zum andern, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber im vorliegenden Fall für Blumenkohl und für Artischocken genaue Qualitätsnormen festgelegt hat (Verordnungen Nr. 23 vom 4. April 1962, ABl. Nr. 30, S. 965, Anhang II, und Nr. 58 vom 15. Juni 1962, ABl. Nr. 56, S'. 1607, Anhang I) und damit ein System geschaffen hat, dem der Gerichtshof "abschließenden Charakter" zuerkannte (Urteil in der Rechtssache 222/82, a. a. O., Punkt 1 c des Tenors).

    Die allgemeine Regelung, die derselbe Gesetzgeber für den Obst- und Gemüsesektor geschaffen hat, stützt sich dagegen auf den Grundsatz des offenen Marktes, d. h. eines Marktes, "zu dem jeder Erzeuger freien Zutritt hat" und der allein mit dem "in dieser [gemeinsamen Marktorganisation] vorgesehenen Instrumentarium" funktioniert (Urteil in der Rechtssache 83/78, a. a. O., Randnr. 57).

    Insbesondere ist die Ausdehnung im Fall der Verpflichtung, die gesamte Erzeugung auf den vom Ausschuß zugelassenen Märkten zum Verkauf anzubieten, unannehmbar, da sie den selbständigen Erzeugern "den freien Abschluß von Käufen und Verkäufen zu den von der Gemeinschaftsregelung vorgesehenen Bedingungen" verbieten würde, und, was das System des "Rücknahmepreises" angeht, so ist seine Anwendung auf die Nichtmitglieder rechtswidrig, weil sie diesen "die unmittelbare Ausnutzung von Interventionsmaßnahmen und anderen von der gemeinsamen Organisation vorgesehenen Marktregelungsmaßnahmen" verwehren würde (Urteil in der Rechtssache 83/78, a. a. O., Randnr. 58, Hervorhebung von mir).

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