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VG Berlin, 03.04.1997 - 22 A 258.94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.04.1997 - 22 A 258.94
- BVerwG, 06.02.1998 - 7 B 292.97
- BVerwG, 17.09.1998 - 7 C 6.98
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 30.11.2001 - 31 A 338.99
Bestehen einer Übergangregelung im Vermögensrechtsergänzungsgesetz (VermRErgG); …
Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit Urteil vom 3. April 1997 - VG 22 A 258.94 - ab.Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Streitakte (1 Band), die Streitakte im Verfahren VG 22 A 258.94 (1 Band) sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (3 Bände), deren Inhalt das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt hat.
Der Kläger kann sich insoweit auch nicht darauf berufen, dass die Vorschrift bei seiner Antragstellung und sogar noch bei Aufhebung des Urteils vom 3. April 1997 - VG 22 A 258.94 - durch das Bundesverwaltungsgericht und in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren noch bestanden hat, da die Aufhebung des § 9 VermG auch Fälle betrifft, in denen, wie hier, vor Erlaß des Gesetzes ein noch nicht bestandskräftig beschieden er Antrag auf Übereignung eines Ersatzgrundstücks gestellt worden ist.
- BVerwG, 17.09.1998 - 7 C 6.98
Bereitstellung von Ersatzgrundstücken nach dem Vermögensgesetz
BVerwG 7 C 6.98 VG 22 A 258.94.