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VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014, 22 A 94.40015, 22 A 94.40021, 22 A 94.40022, 22 A 94.40143 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- taz.de (Pressemeldung)
CSU gewatscht
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 05.04.1995 - 22 A 94.40014
- BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95
- VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014, 22 A 94.40015, 22 A 94.40021, 22 A 94.40022, 22 A 94.40143
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 328 (Ls.)
- DVBl 1997, 857 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14)
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40020
Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im …
Der Verwaltungsgerichtshof hält insofern an der Rechtsprechung fest, die er im Beschluss vom 21. November 1996 - Az. 22 A 94.40014 u.a. entwickelt hat und die die Beklagte nicht substantiiert in Frage stellt.Bei dieser Sachlage ist es in gleicher Weise wie im Verfahren Az. 22 A 94.40014 u.a. unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, die Anfechtungskläger möglichst keinem für sie kaum kalkulierbaren Kostenrisiko aus der Zuziehung externer Sachverständiger durch die Genehmigungsbehörde auszusetzen.
- VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen …
Dies wird unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 1996 Az. 22 A 94.40014 weiter ausgeführt.Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 Az. 22 A 94.40014 grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40018
Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im …
Der Verwaltungsgerichtshof hält insofern an der Rechtsprechung fest, die er im Beschluss vom 21. November 1996 - Az. 22 A 94.40014 u.a. entwickelt hat und die die Beklagte nicht substantiiert in Frage stellt.Bei dieser Sachlage ist es in gleicher Weise wie im Verfahren Az. 22 A 94.40014 u.a. unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, die Anfechtungskläger möglichst keinem für sie kaum kalkulierbaren Kostenrisiko aus der Zuziehung externer Sachverständiger durch die Genehmigungsbehörde auszusetzen.
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40019
Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im …
Der Verwaltungsgerichtshof hält insofern an der Rechtsprechung fest, die er im Beschluss vom 21. November 1996 - Az. 22 A 94.40014 u.a. entwickelt hat und die die Beklagte nicht substantiiert in Frage stellt.Bei dieser Sachlage ist es in gleicher Weise wie im Verfahren Az. 22 A 94.40014 u.a. unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, die Anfechtungskläger möglichst keinem für sie kaum kalkulierbaren Kostenrisiko aus der Zuziehung externer Sachverständiger durch die Genehmigungsbehörde auszusetzen.
- VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen …
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).Was die Herausforderungssituation angeht, kommt es also ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einholung des Gutachtens bzw. der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung an (BayVGH vom 21.11.1996 Az. 22 A 94.40014 u.a.; BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 C 07.2664).
- VG Berlin, 23.07.2012 - 35 KE 19.12
Ersatz der Reisekosten eines behördlichen Terminsvertreters; Gebot einer …
Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig in diesem Sinne sind Aufwendungen dann, wenn ein verständiger, weder besonders ängstlicher noch besonders unbesorgter Beteiligter in der Lage des Anspruchstellers die Aufwendungen im Hinblick auf die Bedeutung und rechtliche oder sachliche Schwierigkeit der Angelegenheit vernünftigerweise für erforderlich halten durfte (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 14. August 2003 - OVG 2 O 15/01 -, Rn. 2; zit. nach juris;… Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung. Kommentar, 17. Auflage 2011, § 162 Rn. 3 m.w.Nachw.; s. auch BayVGH, Beschluss vom 21. November 1996 - VGH 22 A 94.40014 -, Rn. 11; zit. nach juris, wonach die zugrunde liegende Handlung "objektiv betrachtet für eine sachdienliche Prozessführung erforderlich und geeignet" gewesen sein muss).Diese Verpflichtung des Beteiligten, die Kosten der Prozessführung, die er im Fall seines Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung seiner berechtigten prozessualen Belange vereinbaren lässt, ist letztlich Ausdruck des Gebots der prozessualen Rücksichtnahme auf den Gegner (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 14. August 2003, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 21. November 1996, a.a.O.).
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40017
Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im …
Der Verwaltungsgerichtshof hält insofern an der Rechtsprechung fest, die er im Beschluss vom 21. November 1996 - Az. 22 A 94.40014 u.a. entwickelt hat und die die Beklagte nicht substantiiert in Frage stellt.Bei dieser Sachlage ist es in gleicher Weise wie im Verfahren Az. 22 A 94.40014 u.a. unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, die Anfechtungskläger möglichst keinem für sie kaum kalkulierbaren Kostenrisiko aus der Zuziehung externer Sachverständiger durch die Genehmigungsbehörde auszusetzen.
- VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine …
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919). - VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und …
Zu den Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919). - VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300
Notwendige Aufwendungen des beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung
Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014 u.a.) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (vgl. z.B. auch BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 16.11.2006 NJW 2007, 453). - VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1067
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und …
- VGH Bayern, 23.05.2003 - 22 A 99.40012
Zuziehung technisch-sachverständiger Beamter zur mündlichen Verhandlung;; …
- OVG Niedersachsen, 27.05.1999 - 9 O 1765/99
Keine Erstattung von Rechtsanwaltskosten, wenn; Rechtsanwaltskosten; Treu und …
- VG Ansbach, 30.03.2020 - AN 3 M 20.00042
Reisekosten eines nicht am Gerichtssitz ansässigen Rechtsanwalts
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VGH Bayern, 05.04.1995 - 22 A 94.40014, 22 A 94.40015, 22 A 94.40021, 22 A 94.40022, 22 A 94.40143 |
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- VGH Bayern, 05.04.1995 - 22 A 94.40014, 22 A 94.40015, 22 A 94.40021, 22 A 94.40022, 22 A 94.40143
- BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95
- VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014