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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014   

Kurzfassungen/Presse

  • DVBl (Leitsatz)

    Aufwendungen des Trägers der atomrechtlichen G...

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 328 (Ls.)
  • DVBl 1997, 857 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (11)  

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40020  

    Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im

    Der Verwaltungsgerichtshof hält insofern an der Rechtsprechung fest, die er im Beschluss vom 21. November 1996 - Az. 22 A 94.40014 u.a. entwickelt hat und die die Beklagte nicht substantiiert in Frage stellt.

    Bei dieser Sachlage ist es in gleicher Weise wie im Verfahren Az. 22 A 94.40014 u.a. unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, die Anfechtungskläger möglichst keinem für sie kaum kalkulierbaren Kostenrisiko aus der Zuziehung externer Sachverständiger durch die Genehmigungsbehörde auszusetzen.

  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406  

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen

    Dies wird unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 1996 Az. 22 A 94.40014 weiter ausgeführt.

    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 Az. 22 A 94.40014 grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40019  

    Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im

    Der Verwaltungsgerichtshof hält insofern an der Rechtsprechung fest, die er im Beschluss vom 21. November 1996 - Az. 22 A 94.40014 u.a. entwickelt hat und die die Beklagte nicht substantiiert in Frage stellt.

    Bei dieser Sachlage ist es in gleicher Weise wie im Verfahren Az. 22 A 94.40014 u.a. unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, die Anfechtungskläger möglichst keinem für sie kaum kalkulierbaren Kostenrisiko aus der Zuziehung externer Sachverständiger durch die Genehmigungsbehörde auszusetzen.

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  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40017  

    Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im

    Der Verwaltungsgerichtshof hält insofern an der Rechtsprechung fest, die er im Beschluss vom 21. November 1996 - Az. 22 A 94.40014 u.a. entwickelt hat und die die Beklagte nicht substantiiert in Frage stellt.

    Bei dieser Sachlage ist es in gleicher Weise wie im Verfahren Az. 22 A 94.40014 u.a. unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, die Anfechtungskläger möglichst keinem für sie kaum kalkulierbaren Kostenrisiko aus der Zuziehung externer Sachverständiger durch die Genehmigungsbehörde auszusetzen.

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 22 M 09.40018  

    Notwendigkeit von Aufwendungen des beklagten Hoheitsträgers im

    Der Verwaltungsgerichtshof hält insofern an der Rechtsprechung fest, die er im Beschluss vom 21. November 1996 - Az. 22 A 94.40014 u.a. entwickelt hat und die die Beklagte nicht substantiiert in Frage stellt.

    Bei dieser Sachlage ist es in gleicher Weise wie im Verfahren Az. 22 A 94.40014 u.a. unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, die Anfechtungskläger möglichst keinem für sie kaum kalkulierbaren Kostenrisiko aus der Zuziehung externer Sachverständiger durch die Genehmigungsbehörde auszusetzen.

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119  

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen

    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).

    Was die Herausforderungssituation angeht, kommt es also ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einholung des Gutachtens bzw. der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung an (BayVGH vom 21.11.1996 Az. 22 A 94.40014 u.a.; BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 C 07.2664).

  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699  

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine

    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).
  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 22 M 11.300  

    Notwendige Aufwendungen des beigeladenen Trägers öffentlicher Wasserversorgung

    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014 u.a.) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (vgl. z.B. auch BayVGH vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854  

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und

    Zu den Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1067  

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und

    Zu den Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter eng zu begrenzenden Voraussetzungen als erstattungsfähig angesehen (so auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 499; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.1999 - 9 O 1765/99  

    Keine Erstattung von Rechtsanwaltskosten, wenn; Rechtsanwaltskosten; Treu und

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