Rechtsprechung
   OLG München, 22.06.2005 - 22 AR 56/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34776
OLG München, 22.06.2005 - 22 AR 56/05 (https://dejure.org/2005,34776)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2005 - 22 AR 56/05 (https://dejure.org/2005,34776)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 22 AR 56/05 (https://dejure.org/2005,34776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,34776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkstattrecht - Reparaturkostenklage bei Wohnsitzwechsel des Kunden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Saarbrücken, 20.09.2013 - 13 S 77/13

    Nacherfüllung bei Werkvertrag: Tragung der Transportkosten bei unberechtigtem

    Denn es ist anerkannt, dass die Nacherfüllung bei Kfz-Reparaturen an dem Ort durchzuführen ist, wo sich die Werkstatt befindet (vgl. nur OLG München, DAR 2006, 28; jurisPK-BGB/Kerwer, 6. Aufl., § 269 Rn. 18; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 29 ZPO Rn. 25 "Werkverträge").
  • OLG Zweibrücken, 12.07.2007 - 4 U 156/06

    Werkvertrag: Vergütungsanspruch für Verlade- und Transportkosten bei fehlender

    Auszugehen ist davon, dass Leistungsort (§ 269 BGB) der von der Klägerin zu erbringenden Werkleistung die Wohnung der Beklagten war, weil dort der bestellte Küchenkorpus aufzustellen war (vgl. dazu auch BGH Beschluss vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85 - OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 22 AR 56/05 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. September 2002 - 21 AR 106/03 bei juris -).
  • LG Aachen, 26.01.2012 - 12 O 348/11

    Anspruch auf Ersatz der Kosten der Ersatzbeschaffung wegen eines auf fehlerhafte

    Betrifft die Streitigkeit - wie vorliegend - einen KfZ-Reparaturvertrag, der als Werkvertrag anzusehen ist, ist Erfüllungsort der Werkleistung der Ort der Reparaturvornahme, d.h. Sitz der Werkstatt (Heinrich in: Musielak, Kommentar zur ZPO, 8. Aufl. 2011, § 29 Rdnr. 36; Vollkommer in Zöller, Kommentar zur ZPO, 29. Aufl. 2012, § 29 Rdnr. 25 "Werkvertrag"; vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 1976, 496; OLG Frankfurt, DB 1978, 2217; KG, KGRBerlin 2005, 57; OLG München, DAR 2006, 28; OLG Schleswig, NJW-RR 2010, 1111).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht