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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1998 - 22 B 2150/98   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1998 - 22 B 2150/98 (https://dejure.org/1998,8170)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.10.1998 - 22 B 2150/98 (https://dejure.org/1998,8170)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - 22 B 2150/98 (https://dejure.org/1998,8170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 10 L 1593/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1998 - 22 B 2150/98
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - 4 A 1913/11

    Klage gegen Atomwaffenlagerung in Büchel bleibt ohne Erfolg

    OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Januar 1998 - 18 B 22/98 - und vom 21. Mai 2001 - 8 A 3373/99 - so im Ergebnis auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Oktober 1998 - 22 B 2150/98 - sowie OVG Thüringen, Beschlüsse vom 19. April 2001 - 3 ZKO 888/98 - und vom 22. Januar 2003 - 1 ZKO 506/01 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04

    Einführung neuer Tatsachen im Verfahren auf Zulassung der Berufung

    Eine Entscheidung hierüber ist im Zulassungsverfahren jedoch nicht möglich, weil Gegenstand dieses prozessualen Zwischenverfahrens ausschließlich die Frage ist, ob ein Grund für die Eröffnung der Berufung dargelegt und in der Sache gegeben ist (im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 22.1.2003 - 1 ZKO 506/01 -, DVBl. 2003, 879 (Leitsatz); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.1998 - 22 B 2150/98 - ; zum Gegenstand des Zulassungsverfahrens vgl. Beschluss des Senats vom 22.11.1999 - 8 S 2599/99 -, VBlBW 2000, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 11 S 1369/04

    Eine Nachholung der Ermessensausübung durch die Behörde in einem

    Jedenfalls kann das durch die mehrfach erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise zulässige Nachschieben von Ermessenserwägungen nicht schon in diesem Verfahrensstadium erfolgen (vgl. zur ebenfalls unzulässigen Änderung des Streitgegenstands im Zulassungsverfahren OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.1998 - 22 B 2150/98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 22 A 1969/01

    Auswechslung des erstinstanzlichen Streitgegenstandes; Bestellung eines

    OVG NRW, Beschlüsse vom 12.1.1998 - 18 B 22/98 - und vom 21.5.2001 - 8 A 3373/99 - so im Ergebnis auch OVG NRW, Beschluss vom 23.10.1998 - 22 B 2150/98 - sowie Thür.
  • OVG Thüringen, 22.01.2003 - 1 ZKO 506/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Zwar ist der Kläger nicht gehindert, seinen Zulassungsantrag auf neuen Tatsachenvortrag zu stützen; die Berücksichtigung neuen Vorbringens vermag aber nur dann die Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung zu rechtfertigen, wenn und soweit sich das Vorbringen auf den Streitgegenstand bezieht, über den das Verwaltungsgericht entschieden hat (vgl. hierzu ThürOVG, Beschluss vom 19.4.2001 - 3 ZKO 888/98-Leitsatz in juris; gegen die Zulässigkeit einer Klageänderung im Zulassungsverfahren auch OVG NW, Beschluss vom 23.10.1998 -22 B 2150/98- und Beschluss vom 21.5.2001 - 8 A 3373/99 - Leitsätze jeweils in juris - sowie Ortloff in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar [Loseblatt, Stand: Jan. 2002], § 91 Rdn. 94 FN 142).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2001 - 8 A 3373/99
    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 18 B 22/98 - und Beschluss vom 23. Oktober 1998 - 22 B 2150/98 -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2005 - 1 L 597/04

    Übergang von der Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage im

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  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 11 ZB 05.722

    Straßenverkehrsrecht: Fehlende Fahreignung infolge emotionaler Reifungsstörung

    Im Verfahren auf Zulassung der Berufung kann die Behauptung der Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung deshalb nicht auf eine (beabsichtigte) Klageänderung gestützt werden (OVG NW vom 23.10.1998 Az. 22 B 2150/98, zit. nach Juris; ThürOVG vom 22.1.2003 Az. 1 ZKO 506/01, zit. nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - 4 B 2314/02

    Rückforderungsanspruch der Investitionsbank gegen die Hausbank ; Antrag auf

    OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 - , vgl. zur vergleichbaren Problematik einer Antragsänderung im Zulassungsverfahren: OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Mai 2001 - 8 A 3373/99 - , vom 23. Oktober 1998 - 22 B 2150/98 - und vom 12. Januar 1998 - 18 B 22/98 - , Thür.
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