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   VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330   

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https://dejure.org/2003,19131
VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330 (https://dejure.org/2003,19131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.07.2003 - 22 B 99.3330 (https://dejure.org/2003,19131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 22 B 99.3330 (https://dejure.org/2003,19131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Abwasserabgabe; Normierung von Verrechnungsmöglichkeiten; Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeiten auf Abwasserbehandlungsanlagen; Funktion der Abwasserabgabe als Lenkungsabgabe

  • Judicialis

    AbwAG § 10 Abs. 3; ; AbwAG § 10 Abs. 4; ; AbwAG § 10 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99

    Abwasserabgabe, Verrechnung der Abwasserabgabe, Inbetriebnahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330
    Die in § 10 Abs. 3 bis 5 AbwAG eröffneten Möglichkeiten einer Reduzierung von Abwasserabgaben stellen Ausnahmen von dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 AbwAG normierten Verursacherprinzip dar (vgl. BVerwG vom 31. Mai 1999, DVBl 1999, 1654/1655; vom 1. Juni 1999, 8 B 71/99, juris Nr. WBRE410005685).
  • BVerwG, 06.05.2001 - 9 B 12.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330
    Dem Gesetzgeber steht bei der Normierung der Verrechnungsmöglichkeiten ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, wobei er angesichts der Vielzahl möglicher Fallgestaltungen nicht verpflichtet ist, die ohnehin sehr differenzierten Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG vom 6. Mai 2001, 9 B 12/01 m.w.N., juris Nr. WBRE410007901).
  • BVerwG, 01.06.1999 - 8 B 71.99

    Aufwendungen für die Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage - Vorliegen der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2003 - 22 B 99.3330
    Die in § 10 Abs. 3 bis 5 AbwAG eröffneten Möglichkeiten einer Reduzierung von Abwasserabgaben stellen Ausnahmen von dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 AbwAG normierten Verursacherprinzip dar (vgl. BVerwG vom 31. Mai 1999, DVBl 1999, 1654/1655; vom 1. Juni 1999, 8 B 71/99, juris Nr. WBRE410005685).
  • VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen einer Mitgliedsgemeinde eines

    Hierauf geht der Kläger in der Begründung des Zulassungsantrags nicht ein, obwohl auch der feststellbare Wille des historischen Gesetzgebers als maßgebliches Auslegungskriterium herangezogen werden kann (vgl. BayVGH vom 21.7.2003 Az. 22 B 99.3330; bestätigt durch BVerwG vom 20.1.2004 BVerwGE 120, 27).

    Angesichts der Vielzahl möglicher Einzelfallgestaltungen ist der Gesetzgeber jedoch nicht verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG vom 20.1.2004 a.a.O. m.w.N.; BayVGH vom 21.7.2003 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51

    Zulässigkeit der Verrechnung von Investitionskosten für die Errichtung des

    Hierauf geht der Kläger in der Begründung des Zulassungsantrags nicht ein, obwohl auch der feststellbare Wille des historischen Gesetzgebers als maßgebliches Auslegungskriterium herangezogen werden kann (vgl. BayVGH vom 21.7.2003 Az. 22 B 99.3330; bestätigt durch BVerwG vom 20.1.2004 BVerwGE 120, 27).

    Angesichts der Vielzahl möglicher Einzelfallgestaltungen ist der Gesetzgeber jedoch nicht verpflichtet, die ohnehin sehr differenzierten Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit noch weiter zu differenzieren (BVerwG vom 20.1.2004 a.a.O. m.w.N.; BayVGH vom 21.7.2003 a.a.O.).

  • VG Aachen, 22.08.2008 - 7 K 397/07
    Die Verrechnung nach der Vorschrift des § 10 Abs. 4 AbwAG, die den Bau von Zuführungskanälen wie eine Erweiterung der betreffenden Abwasseranlage nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG ansieht und auch auf der Ebene der Verrechnung gleichstellt, vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2003 - 22 B 99.3330 - juris; allgemein zum Verhältnis von § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG siehe BVerwG, Beschluss vom 06. Mai 2001 - 9 B 12.01 - juris; Köhler/Meyer, Abwasserabgabengesetz, 2. Auflage 2006, § 10 Rn. 127 m.w.N.; Kotulla, Abwasserabgabengesetz, Kommentar, 2005, § 10 Rn. 84, ist Teil des Festsetzungsverfahrens.
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