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VGH Bayern, 23.04.2003 - 22 CS 03.797 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren; Gewerberechtliches Lebensmittelverkaufsverbot; Beschränkung auf unverpackte Lebensmittel und Getränke; Teilweise unterbliebene Entscheidung im erstinstanzlichen Verfahren; Grundsätze zum sog. verdeckten Teilurteil; Künftige ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1; LMHV § 3
Gewerbeordnung : Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren bei teilweise unterbliebener Entscheidung im erstinstanzlichen Verfahren, Prognose hinsichtlich künftiger Verstöße gegen lebensmittelhygienische Anforderungen, Verhältnismäßigkeit eines gewerberechtlichen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.03.2003 - M 16 S 03.736
- VGH Bayern, 23.04.2003 - 22 CS 03.797
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93
Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2003 - 22 CS 03.797
Nachdem dies unterblieben ist, kann und muss entsprechend den Grundsätzen zum sog. verdeckten Teilurteil (BVerwGE 95, 269/274 f.; Clausing in: Schoch u.a., VwGO, § 110 RdNr. 13 m.w.N.) auch hierüber noch im Beschwerdeverfahren in der Sache entschieden werden.
- VG Augsburg, 13.03.2014 - Au 5 K 13.1298
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln; Erhebliche …
Schon die beim Kläger generell fehlende Bereitschaft, die mit dem Vertrieb der Präparate verbundene arzneimittelrechtliche Verantwortlichkeit anzuerkennen und umzusetzen, rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts die Prognose, dass bei einer Weiterführung des Betriebs jederzeit wieder mit schwerwiegenden Rechtsverstößen gerechnet werden muss (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 14.11.2002 - 22 CS 02.2687 - GewArch 2003, 78 f; B.v. 23.4.2003 - 22 CS 03.797 - GewArch 2003, 335 f).