Weitere Entscheidung unten: LG Amberg, 16.03.2007

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   LG Coburg, 30.04.2007 - 22 O 858/06   

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https://dejure.org/2007,26331
LG Coburg, 30.04.2007 - 22 O 858/06 (https://dejure.org/2007,26331)
LG Coburg, Entscheidung vom 30.04.2007 - 22 O 858/06 (https://dejure.org/2007,26331)
LG Coburg, Entscheidung vom 30. April 2007 - 22 O 858/06 (https://dejure.org/2007,26331)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht bei Schnee bzw. Glatteis als Unterfall und Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht; Bestehen einer Streupflicht auch auf Gehwegen außerhalb geschlossener Ortschaften

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung einer Gemeinde für Glätte im Bereich eines Skilifts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Im Skiurlaub muss man mit Glätte rechnen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Glätte ist in Skigebieten nicht überraschend!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Im Skigebiet mit Glätte rechnen- Gemeinde haftet nicht für Glätte im Bereich eines Skilifts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Glättegefahr drängt sich im Skigebiet auf

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Rechtsprechung
   LG Amberg, 16.03.2007 - 22 O 858/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,66012
LG Amberg, 16.03.2007 - 22 O 858/06 (https://dejure.org/2007,66012)
LG Amberg, Entscheidung vom 16.03.2007 - 22 O 858/06 (https://dejure.org/2007,66012)
LG Amberg, Entscheidung vom 16. März 2007 - 22 O 858/06 (https://dejure.org/2007,66012)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Darlehenstilgung mit

    Das Urteil des Landgerichts Amberg vom 16.03.2007, Az.: 22 O 858/06, wird aufgehoben, soweit die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt wurden, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 170.388,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten hieraus über dem jeweils gültigen Basiszins seit 08.09.2006 zu zahlen.

    Das Urteil des Landgerichts Amberg vom 16.03.2007, Az.: 22 O 858/06, wird aufgehoben, soweit die Beklagte zu 1) darüber hinaus verurteilt wurde, einen weiteren Betrag in Höhe von 17.219,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten hieraus über dem jeweils gültigen Basiszins seit 08.09.2006 zu zahlen.

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