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   OLG Celle, 23.08.2006 - 22 W 57/06   

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https://dejure.org/2006,9407
OLG Celle, 23.08.2006 - 22 W 57/06 (https://dejure.org/2006,9407)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.08.2006 - 22 W 57/06 (https://dejure.org/2006,9407)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. August 2006 - 22 W 57/06 (https://dejure.org/2006,9407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschiebungshaft: Höchstdauer der Haft nach Aufgabe des die Abschiebung verhindernden Verhaltens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Abschiebehaft über 6 Monate hinaus; Aufgeben des die Abschiebung verhindernden Verhaltens durch den Betroffenen; Ursächlichkeit des entsprechenden Verhinderungsverhalten für das Fehlschlagen der Abschiebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Abschiebehaft über 6 Monate hinaus; Aufgeben des die Abschiebung verhindernden Verhaltens durch den Betroffenen; Ursächlichkeit des entsprechenden Verhinderungsverhalten für das Fehlschlagen der Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 62 Abs. 3 S. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Verhältnismäßigkeit, Mitwirkungspflichten, Falschangaben, Vertretenmüssen, Kausalzusammenhang, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Abschiebungshindernis

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1, 2
    Fortdauer der Abschiebungshaft - Verhindern der gebotenen Mitwirkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 12.09.2001 - 19 W 21/01

    Ermächtigung des Handelsvertreters, die Provisionsabrechnung durch

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2006 - 22 W 57/06
    Gibt der Betroffene nach anfänglich fehlender Mitwirkung sein verweigerndes Verhalten aber auf und ist sein ursprüngliches Verhinderungsverhalten nicht mehr ursächlich im Sinne von § 62 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, kann hiernach die Haft nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus angeordnet bzw. aufrechterhalten werden (vgl. hierzu OLG Hamm vom 12.2.2001, 19 W 21/01; BayObLG NVwZ 2001, Beilage I S. 14; Saarl. OLG vom 1.7.1999, 5 W 198/99; Melchior, www.abschiebungshaft.de, Kommentar, zu § 57 Abs. 3 Satz 2 AuslG).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.1999 - 5 W 198/99

    D (A), Abschiebungshaft, Abgelehnte Asylbewerber, Passersatzbeschaffung,

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2006 - 22 W 57/06
    Gibt der Betroffene nach anfänglich fehlender Mitwirkung sein verweigerndes Verhalten aber auf und ist sein ursprüngliches Verhinderungsverhalten nicht mehr ursächlich im Sinne von § 62 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, kann hiernach die Haft nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus angeordnet bzw. aufrechterhalten werden (vgl. hierzu OLG Hamm vom 12.2.2001, 19 W 21/01; BayObLG NVwZ 2001, Beilage I S. 14; Saarl. OLG vom 1.7.1999, 5 W 198/99; Melchior, www.abschiebungshaft.de, Kommentar, zu § 57 Abs. 3 Satz 2 AuslG).
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