Rechtsprechung
OLG Celle, 23.08.2006 - 22 W 57/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Abschiebungshaft: Höchstdauer der Haft nach Aufgabe des die Abschiebung verhindernden Verhaltens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Abschiebehaft über 6 Monate hinaus; Aufgeben des die Abschiebung verhindernden Verhaltens durch den Betroffenen; Ursächlichkeit des entsprechenden Verhinderungsverhalten für das Fehlschlagen der Abschiebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Abschiebehaft über 6 Monate hinaus; Aufgeben des die Abschiebung verhindernden Verhaltens durch den Betroffenen; Ursächlichkeit des entsprechenden Verhinderungsverhalten für das Fehlschlagen der Abschiebung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 62 Abs. 3 S. 2
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Verhältnismäßigkeit, Mitwirkungspflichten, Falschangaben, Vertretenmüssen, Kausalzusammenhang, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Abschiebungshindernis - Judicialis
AufenthG § 62 Abs 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1, 2
Fortdauer der Abschiebungshaft - Verhindern der gebotenen Mitwirkung? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 05.07.2006 - 28 T 83/06
- OLG Celle, 23.08.2006 - 22 W 57/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 12.09.2001 - 19 W 21/01
Ermächtigung des Handelsvertreters, die Provisionsabrechnung durch …
Auszug aus OLG Celle, 23.08.2006 - 22 W 57/06
Gibt der Betroffene nach anfänglich fehlender Mitwirkung sein verweigerndes Verhalten aber auf und ist sein ursprüngliches Verhinderungsverhalten nicht mehr ursächlich im Sinne von § 62 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, kann hiernach die Haft nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus angeordnet bzw. aufrechterhalten werden (vgl. hierzu OLG Hamm vom 12.2.2001, 19 W 21/01; BayObLG NVwZ 2001, Beilage I S. 14; Saarl. OLG vom 1.7.1999, 5 W 198/99; Melchior, www.abschiebungshaft.de, Kommentar, zu § 57 Abs. 3 Satz 2 AuslG). - OLG Saarbrücken, 01.07.1999 - 5 W 198/99
D (A), Abschiebungshaft, Abgelehnte Asylbewerber, Passersatzbeschaffung, …
Auszug aus OLG Celle, 23.08.2006 - 22 W 57/06
Gibt der Betroffene nach anfänglich fehlender Mitwirkung sein verweigerndes Verhalten aber auf und ist sein ursprüngliches Verhinderungsverhalten nicht mehr ursächlich im Sinne von § 62 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, kann hiernach die Haft nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus angeordnet bzw. aufrechterhalten werden (vgl. hierzu OLG Hamm vom 12.2.2001, 19 W 21/01; BayObLG NVwZ 2001, Beilage I S. 14; Saarl. OLG vom 1.7.1999, 5 W 198/99; Melchior, www.abschiebungshaft.de, Kommentar, zu § 57 Abs. 3 Satz 2 AuslG).