Rechtsprechung
KG, 12.10.2015 - 22 W 77/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33a Abs 1 Nr 2 AktG, § 183a AktG
Handelsregistersache: Überprüfung des im Rahmen der Sachkapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft vorgelegten Bewertungsgutachtens - Deutsches Notarinstitut
AktG §§ 33a Abs. 1 Nr. 2, 183a Abs. 1 S. 1
Sachkapitalerhöhung bei der AG: gerichtliche Überprüfung eines Gutachtens nach § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich des im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ohne externe Prüfung vorgelegten Gutachtens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 33a Abs. 1 Nr. 2; AktG § 183a
Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich des im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ohne externe Prüfung vorgelegten Gutachtens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Prüfung eines im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ohne externe Prüfung vorgelegten Bewertungsgutachtens durch das Registergericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.05.2015 - 83 HRB 150485
- KG, 12.10.2015 - 22 W 77/15
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 161
- WM 2016, 514
- NZG 2016, 620
Wird zitiert von ...
- KG, 22.05.2017 - 12 U 16/14
Anforderungen an die Haftung eines Sachkapitalerhöhungsprüfers
Dies gilt auch vor dem Hintergrund der fehlerhaften Festsetzung der Einlage, weil das Registergericht dadurch gegebenenfalls ohne Problembewusstsein hinsichtlich der Prüfung der Sacheinlagefähigkeit war, wenn auch erwartet werden konnte, dass sich das Registergericht selbst mit den Regelungen des Einbringungsvertrages befasste und eine mögliche Klärungsbedürftigkeit zu gewärtigen hatte, zumal der Einbringungsvertrag eine Übertragung von Patenten ausdrücklich nicht vorsah (vgl. zum - beschränkten - Prüfungsumfang im Verhältnis Registergericht/Sachverständiger im Rahmen des § 183 a AktG aber auch KG, 22 W 77/15, 22.10.2015).