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   VGH Bayern, 06.03.2009 - 22 ZB 08.2104   

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https://dejure.org/2009,25098
VGH Bayern, 06.03.2009 - 22 ZB 08.2104 (https://dejure.org/2009,25098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2009 - 22 ZB 08.2104 (https://dejure.org/2009,25098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2009 - 22 ZB 08.2104 (https://dejure.org/2009,25098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; Steuerrückstände; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

  • Judicialis

    GewO § 35 Abs. 1

  • taxiverband.de

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Steuerrückstände; eidesstattliche Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1992 - 4 B 898/92

    Gewerberecht: Anordnung zur Schließung der Betriebsräume und zur Abmeldung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2009 - 22 ZB 08.2104
    Die Androhung ist hinreichend bestimmt (Art. 36 Abs. 3 Satz 1 VwZVG); es genügt nach wohl überwiegender Meinung die Androhung des unmittelbaren Zwangs als solchem, ohne dass es einer weiteren Konkretisierung bedürfte (vgl. Harrer/Kugele, Verwaltungsrecht in Bayern, Stand November 2008, Anm. 9 zu Art. 36 VwZVG; Engelhardt/App, Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz, 8. Aufl. 2008, RdNr. 7 zu § 13 VwVG; OVG NRW vom 23.7.1992 GewArch 1993, 70).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - 1 L 2/10

    Gewerbeteiluntersagung in Form eines Beschäftigungsverbots für Arbeitnehmer

    Hinsichtlich der Androhung unmittelbaren Zwanges bestehen keine rechtlichen Bedenken bezüglich hinreichender Bestimmtheit der Androhung und des Vorliegens der inhaltlichen Voraussetzungen für die Androhung unmittelbaren Zwanges (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 06.03.2009 - 22 ZB 08.2104, juris; OVG NRW, Beschl. v. 23.07.1992 - 4 B 898/92 - juris).
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